Neuregelung der Maklerprovision
Was sich für Sie als Verkäufer oder Käufer einer Immobilie mit der Neuregelung der Maklerprovision ändern wird. Wir klären auf!
Was sich für Sie als Verkäufer oder Käufer einer Immobilie mit der Neuregelung der Maklerprovision ändern wird. Wir klären auf!
Eine überraschende Wende bewegt seit neuestem den Immobilienmarkt in Deutschland. Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat diverse Vorhaben für den deutschen Wohnungsmarkt beschlossen. Zur Erleichterung des Erwerbs von Wohnimmobilien wurde auch ein Beschluss zur bundesweit einheitlichen Gestaltung der Maklerprovision vorgelegt.
Am 14.05.2020 hat der Bundestag nun ein neues Gesetz verabschiedet: „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Nun ist klar, dass die angedachte Neuaufteilung der Maklerprovision den Immobilienmarkt verändern wird.
Beschlossen ist, dass beim Kauf von Wohneigentum derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat, höchsten 50 % der Maklergebühren zahlen muss. Diese 50 % sind aber nur dann zulässig, wenn auch der Auftraggeber den gleichen Anteil bezahlt. Falls also der Auftraggeber (meist Verkäufer) keine Maklergebühren bezahlt, so dürfen auch dem Käufer der Immobilie keine Maklergebühren in Rechnung gestellt werden. Weiter zu beachten ist. Dass der Käufer die Maklerprovision erst bezahlen muss, wenn der Verkäufer diese bezahlt hat.
Schon seit geraumer Zeit arbeiten wir bei Wohnimmobilien überwiegend mit reinen Innenprovisionen. Das bedeutet, dass bei uns ausschließlich der Verkäufer der Immobilie die Provision zahlt. Das neue Gesetz hat daher keinerlei Auswirkungen auf unser Geschäfts- und Provisionsmodell. Für Sie als Verkäufer keine Nachteile und keine erhöhten Kosten. Am Ende hat unser Geschäfts- und Provisionsmodell sogar Vorteile für den Käufer, die sich sogar auf den Verkäufer positiv auswirken.
Wir stehen weiterhin als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Der ausschließlich im Erfolgsfall vom Auftraggeber honoriert wird. Als Interessent erhalten Sie unsere qualifizierten Angebote somit weiterhin provisionsfrei.
Für Fragen zu unserem Provisionsmodell stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.
Möchten Sie wissen was Ihre Immobilie wert ist? Rufen Sie uns unverbindlich an, senden Sie uns eine Email oder füllen Sie unser Onlineformular zu Marktwertermittlung aus. Bis zum Notartermin sind unsere Leistungen für Sie Kostenfrei.
Jan Wilhelm Kunze
jan.kunze@kunze-immo.de
(05 11) 33 70 7 – 36
Arne Schütt
arne.schuett@kunze-immo.de
(05 11) 33 70 7 – 88