Neuregelung der Maklerprovision

Was sich für Sie als Verkäufer oder Käufer einer Immobilie mit der Neuregelung der Maklerprovision ändern wird. Wir klären auf!

Diese Änderungen kommen auf Sie zu!

Eine überraschende Wende bewegt seit neuestem den Immobilienmarkt in Deutschland. Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat diverse Vorhaben für den deutschen Wohnungsmarkt beschlossen. Zur Erleichterung des Erwerbs von Wohnimmobilien wurde auch ein Beschluss zur bundesweit einheitlichen Gestaltung der Maklerprovision vorgelegt.

Am 14.05.2020 hat der Bundestag nun ein neues Gesetz verabschiedet: „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Nun ist klar, dass die angedachte Neuaufteilung der Maklerprovision den Immobilienmarkt verändern wird.

Das Gesetz gilt ab Anfang 2021, die Übergangsfrist hat bereits begonnen.

Beschlossen ist, dass beim Kauf von Wohneigentum derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat, höchsten 50 % der Maklergebühren zahlen muss. Diese 50 % sind aber nur dann zulässig, wenn auch der Auftraggeber den gleichen Anteil bezahlt. Falls also der Auftraggeber (meist Verkäufer) keine Maklergebühren bezahlt, so dürfen auch dem Käufer der Immobilie keine Maklergebühren in Rechnung gestellt werden. Weiter zu beachten ist. Dass der Käufer die Maklerprovision erst bezahlen muss, wenn der Verkäufer diese bezahlt hat.

Was bedeutet das für Sie als Interessent oder Auftraggeber, wenn Sie mit uns Immobilienverkäufe abwickeln möchten?

Schon seit geraumer Zeit arbeiten wir bei Wohnimmobilien überwiegend mit reinen Innenprovisionen. Das bedeutet, dass bei uns ausschließlich der Verkäufer der Immobilie die Provision zahlt.  Das neue Gesetz hat daher keinerlei Auswirkungen auf unser Geschäfts- und Provisionsmodell. Für Sie als Verkäufer keine Nachteile und keine erhöhten Kosten. Am Ende hat unser Geschäfts- und Provisionsmodell sogar Vorteile für den Käufer, die sich sogar auf den Verkäufer positiv auswirken.

Wir stehen weiterhin als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Der ausschließlich im Erfolgsfall vom Auftraggeber honoriert wird. Als Interessent erhalten Sie unsere qualifizierten Angebote somit weiterhin provisionsfrei.

Für Fragen zu unserem Provisionsmodell stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.

Möchten Sie wissen was Ihre Immobilie wert ist? Rufen Sie uns unverbindlich an, senden Sie uns eine Email oder füllen Sie unser Onlineformular zu Marktwertermittlung aus. Bis zum Notartermin sind unsere Leistungen für Sie Kostenfrei.

Ihre Ansprechpartner

Jan Wilhelm Kunze

jan.kunze@kunze-immo.de

(05 11) 33 70 7 – 36

Arne Schütt

arne.schuett@kunze-immo.de

(05 11) 33 70 7 – 88

Welche Art Immobilie soll bewertet werden?

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Fläche angeben
< 200 m²
> 2500 m²

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Wohnfläche?

Wertermittlung Wohnfläche angeben
< 50 m²
> 500 m²

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Wohnfläche?

Wertermittlung Wohnungsfläche angeben
< 20 m²
> 200 m²

Alternativ eintippen

Wieviele Zimmer sind vorhanden?

Wertermittlung Zimmer Anzahl
< 2
> 6

Alternativ eintippen

Wieviele Zimmer sind vorhanden?

Wertermittlung Zimmer Häuser Anzahl
< 2
> 6

Alternativ eintippen

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr angeben
1956
2020

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Nutzfläche?

Wertermittlung Nutzfläche
< 50 m²
> 500 m²

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Grundstücksfläche
< 200 m²
> 2500 m²

Alternativ eintippen

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr Gewerbe
1958
2020

Alternativ eintippen

Wie groß ist die Grundstücksfläche?

Wertermittlung Grundstücksfläche
< 200 m²
> 2500 m²

Alternativ eintippen

Ist das Grundstück erschlossen?

Um was für eine Art Haus handelt es sich?

Um welchen Haustyp handelt es sich?

Wann wurde die Immobilie erbaut?

Wertermittlung Baujahr Haus
1958
2020

Alternativ eintippen

In welchem Ort befindet sich die Immobilie?

Wertermittlung PLZ

Wie können wir Sie erreichen?


Ich bin damit einverstanden, dass mich die Kunze Immobilien e.K. kontaktiert (telefonisch, per SMS oder E-Mail) und meine angegebenen Daten speichert. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Kunze Immobilien e.K. widerrufen.
Wertermittlung Abgeschlossen

Vielen Dank für Ihre Wertermittlungs-Anfrage

Wir werden Sie in Kürze benachrichtigen

Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten

Zusammenfassung Objekttyp Zusammenfassung Objekttyp
Zusammenfassung Fläche
Zusammenfassung Zimmer
Zusammenfassung Baujahr
Zusammenfassung Grundstücksfläche
Zusammenfassung Adresse

Zusätzliche Angaben

Etage
Garagen
Fahrstuhl
Etagenanzahl
Außenstellplätze

Ausstattungsdetails

Abstellraum
Badezimmer
Gäste WC
Fußboden
Heizung

Gebäudedetails

Außenwände gedämmt
Dacheindeckung
Fenster
Leitungen
Außenbereich

Aktuelle Online Marktberichte für Ihre Region