In Deutschland werden jedes Jahr sehr viele Immobilien vererbt – dabei haben sich die meisten Erblasser jedoch nicht bereits zu Lebzeiten um die Verteilung ihrer Erbmasse gekümmert. So ergeben sich nach ihrem Tod eine Menge Fragen.
Egal, ob Sie bereits in der Immobilie wohnen, oder noch einziehen möchten – als Erbe eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist es wichtig zu wissen, dass Sie von der Erbschaftssteuer befreit sind, wenn Sie selbst dort wohnen. Was gilt es noch zu beachten?
Immobilien sind für die meisten nicht nur lukrative Anlageobjekte, sondern haben als Familienbesitz oft auch einen persönlichen Wert. Was gilt es für den letzten Willen zu beachten?
Wenn eine Immobilie vererbt wird, so wechselt zwangsläufig das Haus oder die Eigentumswohnung den Besitzer. Das heißt, der Eintrag im Grundbuch muss korrigiert werden, hierzu sind die Erben gesetzlich verpflichtet.
Die meisten Erblasser hinterlassen ihren Nachlass ohne ein Testament festgelegt zu haben. In diesem Fall greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge.
Ein Immobilienerbe birgt hohes Konfliktpotenzial, denn Häuser oder Wohnungen aus dem Familiennachlass gehören meist zu den wirtschaftlich aber auch emotional bedeutendsten Vermögenswerten.
Eine Immobilie hat immer einen wirtschaftlichen und einen ideellen Wert. Der wirtschaftliche Wert eines Hauses oder einer Wohnung kann durch das Vererben gemindert werden, denn der Fiskus verdient ab einem bestimmten Vermögenswert mit.
Es können Haus oder Eigentumswohnung von Generation zu Generation weitergegeben werden. Doch man muss sich beim Thema Erbe auch mit der darauf anfallenden Erbschaftssteuer auseinandersetzen.
Sie haben einen Käufer für Ihre Immobilie – nun ist von dem Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine neutrale Person den Verkauf rechtlich begleitet: der Notar. Er sorgt für rechtliche Klarheit und einen reibungslosen Ablauf bei der Übergabe der Immobilie.
Egal, ob Sie sich dazu entschließen, Ihre Immobilie selbst zu vermarkten oder auf die Expertise eines Immobilien-Beraters setzen, die Entscheidung, wer am Ende den Zuschlag für den Kauf Ihrer Immobilie erhält, liegt bei Ihnen
Ihr Immobilienmakler und Hausverwalter in Hannover
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