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**KUNZE IMMOBILIEN E. K. WÄCHST UND SUCHT EINEN WEG-VERWALTER (M/W/D). WERDEN SIE EIN TEIL UNSERES TEAMS**

Arbeiten Sie bereits als WEG-Verwalter in der Immobilienbranche oder sind Sie Quereinsteiger? Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Job?

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt motivierte Mitarbeiter für folgendes Tätigkeitsgebiet:

Wir suchen keine Mitläufer, sondern echte Gestalter. Dafür bieten wir Ihnen ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld rund um das Immobilienmanagement!

Alle Stellen bei Kunze Immobilien e.K. sind unbefristet. Ein echter Vorteil für Sie ist, dass wir fast alle Eigentümerversammlungen in unseren Geschäftszeiten durchführen. Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Freuen Sie sich auf die Vorzüge eines inhabergeführten Familienunternehmens: Flache Hierarchien mit kurzen Kommunikationswegen und einer angenehmen, persönlichen Arbeitsatmosphäre. Eine langfristige Perspektive mit hohen Entwicklungsmöglichkeiten, einen modernen Arbeitsplatz mit hohem Digitalisierungsgrad. Eine betriebliche Altersvorsorge, frisches Obst und diverse Tee- und Kaffeespezialitäten sowie regelmäßige Firmenevents.

Sagt Ihnen unser Stellenangebot zu, bewerben Sie sich bitte umgehend. Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung inkl. Lebenslauf als PDF zu versenden.

Haben Sie Fragen? Herrn Jan Wilhelm Kunze können Sie unter 0511 / 33 70 736 telefonisch erreichen.

WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG!

Es ist umstritten, in welchem Maße Eigentümer, mit einer Beteiligung an Sondereigentumen, Stimmrecht haben.

Oft wird suggeriert, dass ein Eigentümer, der an mehreren Wohnungen berechtigt ist, das Wahlrecht hat, für welche Wohnung er sein Stimmrecht ausübt. Für die andere Wohnung läge dem Eigentümer ein Stimmrechtsausschluss vor, da die Vermehrung der Rechte nicht zu einer Vermehrung der Stimmen führen darf (nach §§ 25 Abs. 5 WEG). Dieses Verständnis ist allerdings falsch.

Es ist korrekt, dass sogenannte Sondereigentümer eine Stimme für die ihm allein gehörende Einheit hat und eine Mitbestimmberechtigung für jene Einheit, an der er einen Bruchteil hält, wobei für diese Einheit die Verpflichtung zur einheitlichen Stimmabgabe aus § 25 Abs. 2 S. 2 WEG ergebe. Diese Frage wurde vom BHG bisher explizit offengelassen.

Keine Stimmrechtsvermehrung bei Wohneigentum mehrerer Personen zulässig 

§ 25 Abs. 2 S. 1 WEG bezieht sich auf die Wohnungseigentümer und sorgt dafür, dass jedem Alleineigentümer eine Stimme zusteht. Auf der folgenden Seite § 25 Abs. 2 S. 2 WEG wird das Recht eingeschränkt, falls eine Wohnung im Eigentum mehrerer Personen steht. Die Einschränkung führt lediglich dazu, dass weiterhin nur eine Stimme besteht, die die Eigentümer einheitlich ausüben müssen. Die bestimmende Regel über die Stimmrechte ist § 25 Abs. 2 S. 1 WEG. Entscheidend ist deswegen, ob die Eigentümer verschiedener Einheiten identisch sind oder nicht.

Besteht eine Teilidentität, wird nicht von demselben Wohnungseigentümer, sondern von verschiedenen Eigentümern ausgegangen, denen auch jeweils ein Stimmrecht zusteht. Sind diese Gemeinschaften nicht in vollem Umfang personenidentisch, dann sind bereits nach materiellem Recht für die Wohnungen verschiedene Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Außerdem muss eindeutig klar sein, wieviel Stimmen bei einer Abstimmung berücksichtigt werden müssen.

Stimmrechtsauschluss von Eigentümern gemeinschaftlichen Eigentums ist ungültig 

Ein Ergebnis, welches das Stimmrecht nur für die Köpfe berücksichtigt, die daraus resultieren, dass die betreffenden Alleineigentümer einer Wohnung sind und das gemeinschaftliche Eigentum unbeachtet lässt, ist ausgeschlossen. Angesichts der Bedeutung des Stimmrechtes in der Versammlung als das zentrale Mitgliedschaftsrecht des Wohnungseigentümers, hätte ein derartiger Stimmrechtsausschluss einer eindeutigen gesetzgeberischen Regelung bedurft.

Dr. Olaf Riecke

www.riecke-hamburg.de

** Ausbildung zum Immobilienkauffmann / Immobilienkauffrau erfolgreich bestanden! – Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Ausbildung**

Ausbildung ist Zukunft!

Das Ausbildungsjahr 2019/20 ist zu Ende! Aufgrund der aktuellen Entwicklung um COVID-19 dauerte die Prüfungszeit länger als sonst. Trotz der aktuellen Situation sind wir sind stolz auf unsere Auszubildenden und gratulieren herzlich zur bestandenen Abschlussprüfung. Eine sehr lernintensive sowie lernreiche Zeit bei Kunze Immobilien e. K. liegt hinter unseren Auszubildenden, aber umso größer ist die Freude, dass dieser Schritt im Leben erfolgreich abgeschlossen wurde.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf ihrem Weg ins Berufsleben!

Auch künftig werden wir uns für eine fundierte Ausbildung von jungen Menschen einsetzen. Jan Wilhelm Kunze, Leiter der Immobilienvermittlung und Mitglied der Geschäftsführung, war in diesem Jahr das erste Mal ein Vollständiges Mietglied des  Prüfungsausschuss der IHK Hannover.

WICHTIGE INFORMATIONEN AN ALLE KAUF- & MIETINTERESSENTEN DIE EINE BESICHTIGUNG VEREINBART HABEN

Sie möchten eine Immobilie besichtigen, die Kunze Immobilien e. K. zum Kauf oder zur Miete anbietet? Bitte beachten Sie folgende Maßnahmen die zwingend einzuhalten sind.

  • Es dürfen maximal 2 Personen an einer Besichtigung teilnehmen. Dieses sind Ehepaare, Lebenspartner oder Personen, die in Wohngemeinschaften leben möchten.
  • Kinder & Risikogruppen dürfen bis auf Weiteres nicht an Besichtigungen teilnehmen.
  • Personen die sichtbare Krankheitssymptome aufweisen, werden von Besichtigungen ausgeschlossen.
  • Personen die sich in letzter Zeit in Risikogebieten aufgehalten haben oder Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten, werden von Besichtigungen ausgeschlossen.
  • Bitte halten Sie Abstand, mindestens 1,5 Meter.
  • Nutzen Sie, soweit vorhanden, bei unseren Kauf- und Mietangeboten die 360 Grad Besichtigungsrundgänge.
  • Wir verzichten weiterhin auf Händeschütteln etc.
  • Vermeiden Sie Gruppenbildungen vor dem Haus und im Treppenhaus.
  • Tragen Sie bitte einen Mund-Nasen-Schutz.

Aufgrund der Maßnahmen, kann es bei den Besichtigungen zu Verzögerungen kommen. Bitte warten Sie mit Abstand, bis Sie in die Immobilie hineingelassen werden. Auch bitten wir eventuelle Verzögerungen zu entschuldigen.

Es kann vorkommen, dass aufgrund der allgemeinen Situation Besichtigungen kurzfristig abgesagt werden. Wir versuchen diese zeitnah nachzuholen.

Möchten Sie die besichtigte Immobilie anmieten? Dann nutzen Sie bitte die Möglichkeit Ihre Selbstauskunft online auszufüllen und abzusenden. Verzichten Sie bitte auf die Abgabe der Unterlagen in physischer Form, ebenso wie auf die persönliche Abgabe im Büro. Nutzen Sie dafür bitte unseren Briefkasten.

Die Maßnahmen gelten bis auf Weiteres. Diese richten sich nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen und des Bundes. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Entgegenkommen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Vermietungsteam von Kunze Immobilien e. K.

 

Mitteilung bzgl. des Coronavirus an alle Eigentümer, Mieter & Lieferanten von Kunze Immobilien e.K.

 

Wichtige Informationen bzgl. Eigentümerversammlungen

 

Seit heute Morgen, dem 17.03.2020 sind in Niedersachsen durch Anordnung der Landesregierung und durch umsetzenden Erlass des Gesundheitsministeriums alle öffentlichen Veranstaltungen sowie privaten Versammlungen verboten. Nach unserem Verständnis handelt es sich um eine ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung, die ohne ausdrücklichen Bezug auf konkrete einzelne Fälle für jeden einzelnen Sachverhalt der geregelten Art gilt. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 18. April.

Daher werden alle bislang angesetzten Rechnungsprüfungen, als auch die Eigentümerversammlungen bis auf Weiteres abgesagt. Sobald sich die Situation hinsichtlich des Corona Virus entspannt hat, werden wir unaufgefordert mit dem Verwaltungsbeirat einen neuen Termin für die Eigentümerversammlung vereinbaren. Über diesen Termin werden Sie wie gewohnt per Einladung informiert.

Information an die Rechnungsprüfer/innen: Hinsichtlich der Rechnungsprüfung teilen wir Ihnen mit, dass diese mittlerweile auch digital durchgeführt werden kann. Die Unterlagen werden wir Ihnen entsprechend per E-Mail zukommen lassen. Sollte eine digitale Rechnungsprüfung für Sie nicht möglich sein, so bitten wir um kurzfristige Rückmeldung, so dass wir Ihnen den Rechnungsordner zur Verfügung stellen können.

Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Situation eine andere Vorgehensweise nicht zulässt.

Wir sind weiterhin für Sie da!

  • Kunze Immobilien e. K. ist weiterhin für seine Eigentümer, Mieter und Lieferanten da.
  • Persönliche Kontakte werden reduziert.
  • Wir verzichten auf das übliche Händeschütteln.
  • Termine und Besichtigungen werden wenn möglich auf spätere Zeitpunkte verlegt.
  • Belegprüfungen werden ausnahmslos online durchgeführt.
  • Bitte nutzen Sie bei Schadensmeldungen unser Onlineformular.
  • Möchten Sie Unterlagen abgeben nutzen Sie bitte unseren Briefkasten.

“Wir haben einem Teil unserer Belegschaft ermöglicht, von Zuhause zu arbeiten. Wir möchten so die Ansteckungsgefahr eindämmen sowie die Kinderbetreuung unserer Mitarbeiter gewährleisten. Der normale Betriebsablauf ist weiterhin sichergestellt! Es kann vorkommen, dass Ihre Ansprechpartner telefonisch schwieriger zu erreichen sind. Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter vorrangig per E-Mail. Wir hoffen in nächsten Wochen wieder zum normalen Arbeitsalltag zurückkehren zu können. Wir gehen davon aus, dass alle unsere Eigentümer, Mieter und Lieferanten Verständnis für unsere Maßnahmen zeigen.”

Jan Wilhelm Kunze, Mitglied der Geschäftsführung

Bitte beachten Sie!

Hatten Sie Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Fall? 
oder
Waren Sie in den letzten zwei Wochen in einem Gebiet, in dem sich das neue Coronavirus ausgebreitet hat?
und
Haben Anzeichen einer Coronavirusinfektion?
(Atemnot, Husten, Fieber, Halsschmerzen)
Wenn ja,
betreten Sie NICHT das Büro von Kunze Immobilien e. K.

Warum?

Das neuartige Coronavirus breitet sich derzeit auch hierzulande aus. Menschen, die mit dem Virus infiziert sind, können durch Niesen, Husten und körperlichen Kontakt (Händegeben) ihre Mitmenschen anstecken. Weitere Infos erhalten Sie unter anderem auf der Internetpräsenz des Bundesministerium für Gesundheit.
Wenn Sie Erkältungssymptome haben, in den letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren oder Sie Kontakt mit einer (womöglich) infizierten Person hatten, muss abgeklärt werden ob Covid-19 bei Ihnen vorliegt.
Dazu können Sie die 116 117 von zu Hause aus anrufen und sich informieren. Mit Ihrer Kooperation können Sie dabei helfen, die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern.

Sollte die Bundesregierung oder die Niedersächsische Landesregierung weitere Maßnahmen ergreifen. Werden wir diese umsetzen.  Über unsere Homepage werden wir Sie informieren.