Schlagwortarchiv für: Energieausweis

Was sind Ihre Rechte und Plichten als Hauseigentümer?

Das eigene freistehende Haus mit Garten steht sinnbildlich für die ungestörte freie Entfaltung der eigenen Lebens- und Wohnvorstellungen. Doch auch Hauseigentümer unterliegen Auflagen und Pflichten. Der Immobilienverband Deutschland IVD gab in seiner Pressemitteilung .- Serie: Der Weg ins Eigentum (8), im Folgenden einen Überblick.

Rechte als Hauseigentümer

Hauseigentümer sind Eigentümer einer Sache. Die sich daraus ergebende Rechte sind in § 903 BGB geregelt. Sie gelten, soweit sie nicht die Rechte Dritter beeinträchtigen. Grundsätzlich darf der Eigentümer mit der eigenen Sache nach Belieben verfahren. Ein Hauseigentümer kann beispielsweise das eigene Haus verkaufen, vermieten, belasten, leer stehen lassen und an den Innenräumen Veränderungen vornehmen. Bei Einwirkung Dritter gilt: Der Eigentümer kann vom Verursacher wesentlicher Einwirkungen auf das eigene Eigentum verlangen, die Störung zu beseitigen oder zu unterlassen (§§ 906, 985,1004 BGB).

Pflichten als Hauseigentümer

Die Liste der Pflichten von Hauseigentümern ist länger als die ihrer Rechte, weil sie vom Gesetzgeber konkreter formuliert sind. Als Grundsatz gilt: Hauseigentümer sind dafür verantwortlich, dass von ihrem Eigentum weder Dritte noch das Allgemeinwohl beeinträchtigt werden. Zu den Pflichten als Hauseigentümer gehören unter anderem:

  • Verkehrssicherungspflicht:
    Sämtliche Grundstücksflächen (Grundstück, Gebäude, Bauteile, Einrichtungen und Anlagen) müssen verkehrssicher gehalten werden. Das heißt, keinem Dritten darf ein Schaden aus der Nachlässigkeit des Hauseigentümers entstehen. Dazu gehört beispielsweise auch, Spielgerät im Garten regelmäßig zu überprüfen. Den rechtmäßigen Anordnungen der zuständigen Baubehörde muss er Folge leisten.
  • Räum- und Streupflicht:
    Schnee und Glätte vor dem eigenen Haus können vor allem im Winter eine ernste Gefahrenquelle für Dritte darstellen. Häufig ist der Hauseigentümer als Anlieger verpflichtet, den öffentlichen Gehweg vor seinem Haus zu räumen und gegebenenfalls auch zu streuen. Säumige Hausbesitzer haften im Schadensfall.
  • Nutzungspflicht:
    Ein Hauseigentümer darf seine eigenen Räumlichkeiten nur im Rahmen der baurechtlichen Bewilligung nutzen. So ist es beispielsweise verboten, in einem Haus, das zu Wohnzwecken genehmigt wurde, ein Gewerbe zu betreiben.
  • Duldungspflicht:
    Je nach örtlicher Regelung muss der Hauseigentümer städtische Einrichtungen wie Müllabfuhr und Wasserversorgung nutzen. Unternehmen, die gesetzlich zur Energieversorgung verpflichtet sind, muss er das Verlegen der notwendigen Leitungen unentgeltlich erlauben. Er ist aber berechtigt, seinen Energieversorgungsvertrag mit einem beliebigen Unternehmen abzuschließen.
  • Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen:
    Unter bestimmten Voraussetzungen sind Hauseigentümer zur energetischen Sanierung verpflichtet. So zum Beispiel, wenn das Haus nach dem 01.02.2002 gekauft oder geerbt wurde und Dach oder Dachgeschoss nicht die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Auch bei der Sanierung einzelner Bauteile müssen die EnEV-Vorgaben eingehalten werden.

Fazit:
Ein Hauseigentümer genießt Freiheit mit Verantwortung. Sein Recht ist es, zu tun und zu lassen, was ihm beliebt, solange keine Dritten dadurch beeinträchtigt werden. Dafür trägt ein Hauseigentümer aber auch die Verantwortung dafür, dass von seinem Eigentum keine Gefahr für Dritte oder das Allgemeinwohl ausgeht.

 

Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V., Pressemitteilung – Serie: Der Weg ins Eigenheitm (8),  http://www.ivd.net

**Der private Verkauf Ihrer Immobilie**

Spielen Sie mit dem Gedanken Ihre Immobilie privat zu verkaufen?

Das eigene Haus zu verkaufen ist womöglich einer der größten Entscheidungen, die gut bedacht sein sollte und nicht zuletzt mit einer Menge an Aufgaben verbunden ist. Was muss ich beachten? Wie gehe ich vor? Welche Fehler sollte ich vermeiden? Um sich über all diese Fragen Klarheit zu verschaffen, dient der folgende Beitrag zur Aufklärung und als Leitfaden für einen erfolgreichen Verkauf Ihrer privaten Immobilie.

Zuerst die Entscheidung: Mit oder ohne Makler?

Ohne einen Makler müssen Sie zahlreiche, zeitintensive Aufgaben alleine übernehmen. Darunter fällt die Bereitstellung aller Unterlagen, den richtigen Preis ermitteln, Anzeigenschaltungen, das Exposé erstellen, viele Telefonate, Planung und Durchführung von Besichtigungen und vieles mehr.

Der Verkauf mit einem Makler ist eine sichere Entscheidung. Er verfügt über gute Kenntnisse auf dem Immobilienmarkt, steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung und nimmt Ihnen natürlich viele Aufgaben ab.

Überlegen Sie daher sorgfältig, ob Sie sich der Herausforderung gewachsen fühlen und Ihr Haus ohne Makler verkaufen oder ob Sie lieber die sichere Variante mit einem Makler wählen.

Die Zeitplanung beachten.

Planen Sie nicht zu wenig Zeit ein. Ein Zeitraum von mindestens drei Monaten für den Verkauf des Hauses oder der Wohnung ist empfehlenswert, denn potenzielle Käufer informieren sich umfangreich und vergleichen das Angebot mit anderen bevor sie investieren.

Es gibt zwar viele Interessenten, jedoch müssen Sie unter diesen den tatsächlichen Käufer finden, der einen angemessenen Preis zahlt.  Das kann Zeit in Anspruch nehmen.

Außerdem benötigen Sie genügend Zeit, um alle mit dem Verkauf verbundenen Aufgaben zu erledigen, d. h. vom Zusammenstellen aller Unterlagen, der Anzeigenschaltung bis hin zur Durchführung von Besichtigungsterminen und Preisverhandlungen.

Den Preis Ihrer Immobilie realistisch gestalten.

Der Preis sollte nicht zu niedrig, aber auch nicht zu hoch sein. Aus dem Grund sollten Sie den aktuellen Markt genau kennen. Wie steht es um die Nachfrage? Welcher Preis wird für ähnliche Immobilien verlangt? Beachten Sie, dass Angebotspreise z. B. aus Internetportalen nicht immer den tatsächlichen Verkaufspreisen entsprechen.

Berücksichtigen Sie den Immobilienmarkt und verschieben Sie eventuell den Verkaufszeitpunkt, falls ein Anstieg der Preise zu beobachten ist. Ein schneller Verkauf ist allerdings empfehlenswert, wenn die Preise wieder sinken.

Für Sie als Privatperson ist es oftmals die einzige Möglichkeit die Wertermittlung Ihrer Immobilie durch Vergleiche auf einschlägigen Internetportalen herauszufinden. Dieser ist jedoch nur ein grober Eindruck und garantiert  Ihnen keine exakte Wertermittlung. Dazu muss die angebotene Immobilie besichtigt werden und die Unterlagen sorgfältig überprüft werden.

Organisation wichtiger Unterlagen.

Die folgende Checkliste beinhaltet die wichtigsten Unterlagen, die Sie nicht vergessen sollten:

  • aktueller Energieausweis
  • Die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)
  • Die Bauakte
  • Einen (beglaubigten) aktuellen Grundbuchauszug
  • Ein hochwertiges Exposé
  • Daten zu den Nebenkosten
Vermarktung

Häufig werden Immobilien in Onlineportalen inseriert. Die Anzeigenschaltung in lokalen Zeitungen oder das Aufstellen von Schildern am Haus sorgen ebenfalls dafür, dass Kaufinteressenten auf Ihre Immobilie aufmerksam werden. Viele Verkäufer machen den Fehler und nutzen ausschließlich Onlineportale zur Vermarktung. Der Zeit – und Kostenaufwand sollte dabei nicht unterschätzt werden, deshalb kann ein Makler den Verkäufer bei der Vermarktung entlasten. Besichtigungen zu planen und durchzuführen kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Das mag am Anfang unterschätzt werden. Zu beachten ist wann und wie lange eine Besichtigung stattfindet. Haben Sie neben Ihrer beruflichen Tätigkeit genug Zeit, um die Besichtigungen selbst durchzuführen oder wollen sie sich lieber einen Makler zur Unterstützung holen? Verkaufen Sie Ihr Haus im Sommer oder im Winter? Finden Besichtigungen unter der Woche oder am Wochenende statt? Tagsüber oder abends?

Wir empfehlen, dass Sie für den Hausverkauf mehr Zeit einplanen, sodass Sie alle Anfragen beantworten und ggf. Einzeltermine vereinbaren.

Als weiteren Tipp: Vermeiden Sie Massenbesichtigungen. In einem Haus voller Menschen verlieren Sie schnell den Überblick und nicht alle Fragen können beantwortet werden. Räumen Sie vorab alle wichtigen Wertsachen weg, damit Sie möglichen Diebstahl vorbeugen können. Laden Sie außerdem nur jene Personen zu einer Besichtigung ein, die die Anfrage auf Ihre Immobilie plausibel ausgefüllt haben.

Den Hausverkauf abschließen

Sobald ein Käufer gefunden wurde, werden die letzten Schritte des Verkaufs eingeleitet. Zunächst vereinbart man einen Termin beim Notar, denn ohne diesen können Immobilien nicht verkauft werden. Anschließend wird ein Kaufvertrag angefertigt. Es ist empfehlenswert alle Angaben zum Grundstück nochmals zu überprüfen, um sicherzugehen, dass keine Mängel verschwiegen wurden.

Den Kaufpreis kann der Käufer entweder direkt auf das Konto des Verkäufers überweisen oder mittels eines Notaranderkontos, welches der Notar führt.
Letztlich wird ein Termin zur Hausübergabe vereinbart. Wichtig ist, dass ein Übergabeprotokoll mit dem aktuellen Zustand Ihrer Immobilie vorliegt.

Anfallende Kosten

Während des Verkaufs können für Sie Kosten entstehen, die Sie im Hinterkopf haben sollten.

Kreditablösung

Falls der Hausverkauf den Darlehensvertrag vorzeitig tilgt, entsteht möglicherweise ein Zinsschaden. Ihre Bank kann dann ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung wahrnehmen.

Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer kann bei erzieltem Verkaufsgewinn anfallen, wenn der Verkäufer nicht selbst in seinem Haus gewohnt hat und die sogenannte Spekulationsfrist von 10 Jahren noch nicht vergangen ist.

Notarkosten

Wie Sie nun wissen, kann ein Hausverkauf nicht ohne Notar stattfinden. Hier fallen ebenso Kosten an, die sich an der Höhe des Verkaufspreises orientieren. Kurzgefasst bedeutet das: je höher der Preis der Immobilie, desto höher fallen auch die Notarkosten aus. Den Großteil der Notarkosten bezahlt allerdings der Käufer, während der Verkäufer die Kosten für die Löschung der Rechte Dritter, wie Wege-, Wohn- oder Rohrleitungsrechte übernimmt.

Wertermittlung des finanzierenden Kreditinstituts des Käufers

Die Wertermittlung wird häufig unterschätzt und kann Ihnen den Kauf erschweren. Oftmals ist die Bewertung von Immobilien durch einen erfahrenen Sachverständigen erforderlich. Dieses schreibt die finanzierende Bank des Käufers vor. Sind Sie mit einem zu hohen Preis am Markt und finden einen Kaufinteressenten, mit dem Sie sich einig sind, kann es vorkommen, dass die Bank des Käufers die Finanzierung verweigert. Sie würden wieder am Anfang stehen, den Preis der Immobilie senken und erneut einen potentiellen Käufer finden. Das macht keinen guten Eindruck und kann Ihnen finanziell schaden.

Diese Hinweise können Ihnen helfen, Fehler beim privaten Verkauf Ihrer Immobilie zu vermeiden. Eine professionelle Beratung von Experten ist ebenfalls von Vorteil für die anschließende Entscheidung den Verkauf mit oder ohne die Unterstützung eines Maklers durchzuführen.

Für weitere individuelle Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie, wenden Sie sich gerne an das Team von Kunze Immobilien e. K. Wir freuen uns Sie beraten zu dürfen und unterstützen Sie beim Verkaufsprozess Ihrer Immobilie.

Sie können sich den Ratgeber Der private Hausverkauf Ihrer Immobilie – Kunze Immobilien e. K. auch gerne als PDF-Datei herunterladen.