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Mitteilung bzgl. des Coronavirus an alle Eigentümer, Mieter & Lieferanten von Kunze Immobilien e.K.

 

Wichtige Informationen bzgl. Eigentümerversammlungen

 

Seit heute Morgen, dem 17.03.2020 sind in Niedersachsen durch Anordnung der Landesregierung und durch umsetzenden Erlass des Gesundheitsministeriums alle öffentlichen Veranstaltungen sowie privaten Versammlungen verboten. Nach unserem Verständnis handelt es sich um eine ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung, die ohne ausdrücklichen Bezug auf konkrete einzelne Fälle für jeden einzelnen Sachverhalt der geregelten Art gilt. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 18. April.

Daher werden alle bislang angesetzten Rechnungsprüfungen, als auch die Eigentümerversammlungen bis auf Weiteres abgesagt. Sobald sich die Situation hinsichtlich des Corona Virus entspannt hat, werden wir unaufgefordert mit dem Verwaltungsbeirat einen neuen Termin für die Eigentümerversammlung vereinbaren. Über diesen Termin werden Sie wie gewohnt per Einladung informiert.

Information an die Rechnungsprüfer/innen: Hinsichtlich der Rechnungsprüfung teilen wir Ihnen mit, dass diese mittlerweile auch digital durchgeführt werden kann. Die Unterlagen werden wir Ihnen entsprechend per E-Mail zukommen lassen. Sollte eine digitale Rechnungsprüfung für Sie nicht möglich sein, so bitten wir um kurzfristige Rückmeldung, so dass wir Ihnen den Rechnungsordner zur Verfügung stellen können.

Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Situation eine andere Vorgehensweise nicht zulässt.

Wir sind weiterhin für Sie da!

  • Kunze Immobilien e. K. ist weiterhin für seine Eigentümer, Mieter und Lieferanten da.
  • Persönliche Kontakte werden reduziert.
  • Wir verzichten auf das übliche Händeschütteln.
  • Termine und Besichtigungen werden wenn möglich auf spätere Zeitpunkte verlegt.
  • Belegprüfungen werden ausnahmslos online durchgeführt.
  • Bitte nutzen Sie bei Schadensmeldungen unser Onlineformular.
  • Möchten Sie Unterlagen abgeben nutzen Sie bitte unseren Briefkasten.

“Wir haben einem Teil unserer Belegschaft ermöglicht, von Zuhause zu arbeiten. Wir möchten so die Ansteckungsgefahr eindämmen sowie die Kinderbetreuung unserer Mitarbeiter gewährleisten. Der normale Betriebsablauf ist weiterhin sichergestellt! Es kann vorkommen, dass Ihre Ansprechpartner telefonisch schwieriger zu erreichen sind. Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter vorrangig per E-Mail. Wir hoffen in nächsten Wochen wieder zum normalen Arbeitsalltag zurückkehren zu können. Wir gehen davon aus, dass alle unsere Eigentümer, Mieter und Lieferanten Verständnis für unsere Maßnahmen zeigen.”

Jan Wilhelm Kunze, Mitglied der Geschäftsführung

Bitte beachten Sie!

Hatten Sie Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Fall? 
oder
Waren Sie in den letzten zwei Wochen in einem Gebiet, in dem sich das neue Coronavirus ausgebreitet hat?
und
Haben Anzeichen einer Coronavirusinfektion?
(Atemnot, Husten, Fieber, Halsschmerzen)
Wenn ja,
betreten Sie NICHT das Büro von Kunze Immobilien e. K.

Warum?

Das neuartige Coronavirus breitet sich derzeit auch hierzulande aus. Menschen, die mit dem Virus infiziert sind, können durch Niesen, Husten und körperlichen Kontakt (Händegeben) ihre Mitmenschen anstecken. Weitere Infos erhalten Sie unter anderem auf der Internetpräsenz des Bundesministerium für Gesundheit.
Wenn Sie Erkältungssymptome haben, in den letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren oder Sie Kontakt mit einer (womöglich) infizierten Person hatten, muss abgeklärt werden ob Covid-19 bei Ihnen vorliegt.
Dazu können Sie die 116 117 von zu Hause aus anrufen und sich informieren. Mit Ihrer Kooperation können Sie dabei helfen, die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern.

Sollte die Bundesregierung oder die Niedersächsische Landesregierung weitere Maßnahmen ergreifen. Werden wir diese umsetzen.  Über unsere Homepage werden wir Sie informieren.

**Wie Sie einen Schaden melden können. So nutzen Sie eine Schadensmeldung an Kunze Immobilien e. K. senden**

Haben Sie in Ihrer Wohnung oder in dem Haus, in dem Sie leben, einen Schaden entdeckt? Funktioniert die Heizung nicht richtig. Brennt im Treppenhaus kein Licht mehr oder haben Sie Probleme mit einem tropfenden Wasserhahn?

Für diese oder weitere Fälle haben wir für Sie ein Onlineformular erstellt, in dem Sie uns Ihr Anliegen genau schildern können. Das Team von Kunze Immobilien e. K. kümmert sich anschließend um einen Hausmeister oder Handwerker, die den Schaden so schnell wie möglich beheben.

Außerhalb unserer Bürozeiten erreichen sie bei schwerwiegenden Fällen , wie Probleme mit Ihrer Heizungsanlage, Stromausfall oder einem Rohrbruch, einen Mitarbeiter der Firma Kunze Immobilien e. K. unter der Notrufnummer +49(151) 55 62 36 66.

Die Notrufnummer für Ihre Schadensmeldung an Kunze Immobilien e. K. sollten Sie jedoch nur in sehr dringenden Fällen wählen, wie in den oben genannten. Wenn es sich um Abrechnungen, weniger dringende Fälle o. ä. handelt, nutzen Sie bitte das Onlineformular oder rufen Sie uns zu unseren Bürozeiten an.

Sollte es brennen, wenden Sie sich bitte umgehend und direkt an die Feuerwehr!

Wir sind stets bemüht den Schaden zu beheben.

Ihr Team von Kunze Immobilien e. K.

** Wir wünschen Ihnen traumhafte Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr!**

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir, das Kunze Team, blicken zurück auf ein gelungenes Jahr 2019. Die perfekte Zeit, um Ereignisse reflektieren zu lassen und seine Dankbarkeit auszusprechen.

Ein besonderes Dankeschön richten wir an unsere Kunden. Uns erfreut Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und wir hoffen, dass sich dieses im nächsten Jahr genauso erfreulich fortsetzt.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns auch recht herzlich bei unseren Mitarbeitern und Partnern bedanken, die sich täglich für das Wohl und die Zufriedenheit unserer Kunden bemühen. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!

Hinsichtlich der Feiertage ändern sich auch unsere Öffnungszeiten. Wir wollen Sie darauf hinweisen, dass wir am 24.12. und am 31.12 sowie an den Feiertagen nicht erreichbar sind. Abgesehen von den Feiertagen bemühen wir uns zu gewohnten Zeiten um Ihre Angelegenheiten.

Das gesamte Kunze Immobilien Team wünscht Ihnen besinnliche Festtage und ein frohes neues Jahr!

Ein auf der Grundlage einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht gefasster Beschluss der Wohnungseigentümer über den einheitlichen Einbau und die einheitliche Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen durch ein Fachunternehmen entspricht auch dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er auch Wohnungen einbezieht, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben.

Beschlusskompetenz vorhanden

Es besteht Beschlusskompetenz hinsichtlich des Einbaus von Rauchwarnmeldern in alle Wohnungen der Anlage, wenn nach der Landesbauordnung Eigentümer von Wohnungen verpflichtet sind, Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Dabei handelt es sich um eine eigentumsbezogene Pflicht.

Die Beschlusskompetenz umfasst auch die Entscheidung über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder.

Auch wenn die Vorschrift der Landesbauordnung bestimmt, dass der unmittelbare Besitzer verpflichtet ist, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen, hindert dies nicht, die einheitliche Wartung der neu eingebauten Rauchwarnmelder durch ein Fachunternehmen zu beschließen.

Beschluss entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung

Der Beschluss der Wohnungseigentümer entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, weil er die Gebäudesicherheit erhöht. Die Wohnungseigentümer könnten bei einer Ermessensausübung diesem Aspekt den Vorzug geben und sind nicht gehalten, solche Wohnungseigentümer, die bereits Rauchwarnmelder angeschafft haben, von der einheitlichen Installation und Wartung auszunehmen.

Es bestehen berechtigte Interessen der Wohnungseigentümer an einer einheitlichen Regelung hinsichtlich des Einbaus und der Wartung von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen der Anlage.

Schutz auch fürs Gemeinschaftseigentum

Rauchwarnmelder dienen nicht nur dem Schutz des jeweiligen Sondereigentümers, sondern dem aller Bewohner und Besucher der Wohnanlage. Wohnungsbrände stellen stets eine Bedrohung für das gesamte Gebäude und damit für Leib und Leben aller Wohnungseigentümer bzw. ihrer Mieter und Gäste dar. Durch die rasche Entdeckung eines Wohnungsbrandes wird auch das gemeinschaftliche Eigentum geschützt. Indem der Einbau und die spätere Wartung von Rauchwarnmeldern für das gesamte Gebäude „in eine Hand“ gelegt werden, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Das gilt auch im Vergleich zu einem Zustand, der bereits dadurch erreicht ist, dass einzelne Wohnungseigentümer Rauchwarnmelder eingebaut haben. Durch die einheitliche Anschaffung und die einheitliche Regelung der Wartung und Kontrolle kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sicherstellen, dass die Rauchwarnmelder von guter Qualität sind, den einschlägigen DIN-Normen entsprechen und durch qualifiziertes Fachpersonal installiert und gewartet werden.

Minimierung versicherungsrechticher Risiken

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat zudem ein schutzwürdiges Interesse daran, durch eine Regelung „aus einer Hand“ versicherungsrechtliche Risiken zu minimieren. Überlässt sie es einzelnen Wohnungseigentümern, Rauchwarnmelder zu installieren, läuft sie Gefahr, dass bei einem Verstoß gegen die Einbauverpflichtung im Schadensfall Leistungen aus der Feuerversicherung für das Gebäude gekürzt werden.

Wird der Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen mehrheitlich beschlossen, haben die überstimmten Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf, dass sie von der Regelung ausgenommen werden, weil sie eine individuelle Lösung vorziehen. Dies gilt umso mehr, als eine einheitliche Regelung auch für diese Wohnungseigentümer von Vorteil sein kann, etwa weil andernfalls nicht sichergestellt ist, ob alle anderen Wohnungseigentümer, die ihre Einbaupflicht bereits erfüllt haben, ihre Geräte regelmäßig warten.

Fazit

Der umfassende Beschluss muss wohl eine Vergemeinschaftung beinhalten, wenn auch Teileigentum besteht. Offen bleiben jedoch folgende Fragen:

Bedarf es auch einer Vergemeinschaftung bei reinem Wohnungseigentum? Wie erklärt man, dass eine erfüllte Pflicht (Wohnungseigentümer hat eingebaut) nochmals für ihn durch den Verband erfüllt werden muss? Wie erklärt man, dass der Verband eine Nichtkontrollpflicht erfüllen muss?

Wenn der Verband Rauchwarnmelder einbaut, hat der Eigentümer seine Pflicht nach der Landesbauordnung erfüllt. Nur wenn die Gemeinschaft einen Negativbeschluss fasst, muss der einzelne tätig werden. Muss er dann eine Beschlussersetzungsklage anstrengen?

Dr. Olaf Riecke
www.riecke-hamburg.de

** Das Osterfest steht vor der Tür! **

Wir wünschen allen unseren Eigentümern, Mietern, Handwerkern und Kunden ein frohes Osterfest! Genießen Sie ein paar sonnige Tage mit Ihren Familien & Freunden.

Nach den Osterfeiertagen sind wir wieder voller Tatendrang für Sie da: Ab Dienstag, den 23. April sind wir wie gewohnt telefonisch ab 9:00 Uhr für Sie erreichbar. Alle Anfragen unserer Kauf- & Mietinteressenten werden wir ab Dienstag beantworten. In Notfällen steht allen Eigentümern & Mietern die bekannte Notfallrufnummer 24 Stunden rund um die Uhr zur Verfügung.

Ihr Kunze Immobilien e.K. Team

Der freie Markt bestimmt den Preis Ihrer Immobilie. Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, das eine hohe Nachfrage den Preis Ihrer Immobilien beeinflusst. Der richtige Weg zum bestmöglichen Verkaufspreis ist der richtige Angebotspreis Ihrer Immobilie. Ist dieser zu hoch schreckt dieser Interessenten und potentielle Käufer ab. Dadurch verlängert sich nicht nur die Verkaufszeit Ihrer Immobilie, es beeinflusst ebenfalls das Ansehen und Image Ihrer Immobilie auf negative Weise.

 

Daher ist es wichtig, dass Sie sich nicht von Versprechen und vermeintlichen Vergleichsangeboten verleiten lassen. Wenn Sie den Bestpreis für Ihre Immobilie erzielen wollen, führt kein Weg am richtigen Angebotspreis vorbei. Denn nur der richtige Angebotspreis sichert Ihnen die höchste Nachfrage und damit den besten Preis. Der höchste Angebotspreis führt zu einer langen Verkaufsdauer, geringere Nachfrage und somit zu Preisnachlässen.

 

Um den marktgerechten Angebotspreis zu erhalten, ist die Hilfe eines seriösen Maklers unersetzlich. Mit solch einem professionellen Partner an Ihrer Seite, haben Sie die besten Chancen auf einen schnellen Verkauf zum bestmöglichen Preis.

 

Eine professionelle Marktwertermittlung ist unabdingbar, denn jede Immobilie ist ein Unikat. Die individuellen Vor- und Nachteile müssen abgewogen werden. Um die maximale Nachfrage zu generieren, ist ein professioneller Partner an Ihrer Seite somit unverzichtbar. Denn ohne potenzielle Nachfrage erhalten Sie keinen Verkaufserfolg.

 

Sie können Ihre Immobilie nur einmal verkaufen und es wäre fatal, wenn Sie Geld verschenken. Vertrauen Sie auf Profis die den Markt kennen. Denn Sie und Ihre Immobilie haben den besten Preis verdient.

Senden Sie uns eine Email mit einem Termin wann wir Sie erreichen können, wir melden uns bei Ihnen. Alternativ können Sie sich direkt an unsere Immobilienspezialisten Herrn Jan Wilhelm Kunze oder Herrn Arne Schütt wenden.

Jan Wilhelm Kunze                     Arne Schütt

(0511) 33 70 7-36                        (0511) 33 70 7-88

jan.kunze@kunze-immo.de     arne.schuett@kunze-immo.de