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**Wir stellen Ihnen unser neues Informationsangebot “Lebenskreuzungen” auf unserer Homepage vor**

Im Leben kommt es nicht selten zu Abzweigungen. Dabei sind manche gewollt und bewusst gewählt und andere sind mit der Zeit unumgänglich. Wir nennen diese Abzweigungen “Lebenskreuzungen”. Während dieser Abzweigungen spielt das Immobilieneigentum eine große Rolle und es kann zur Last fallen oder viele Fragen aufwerfen, weil nicht klar ist, was mit dem Immobilieneigentum geschieht.

Was passiert mit der Immobilie im Alter? Welche Möglichkeiten stehen Ihnen bei Scheidungsimmobilien zur Verfügung oder was müssen Sie bei Erbimmobilien beachten? Für diese und weitere Fragen rund um den Hausverkauf und der Preisermittlung der Immobilie haben Sie uns an Ihrer Seite.

Unser kostenloser Online-Service für Sie

Bei der Vielzahl von Abzweigungen und Möglichkeiten an jeder Lebenskreuzung scheint es unmöglich, jede zu überblicken. Auf unserer neuen Seite Lebenskreuzungen stellen wir Ihnen kostenlose E-Books vor, in denen unterschiedliche Abzweigungen im Leben in Bezug auf Immobilienbesitz näher beleuchtet werden. Dabei geben wir Ihnen Antworten auf sämtliche Fragen zu Ihrer Immobilie und Sie erhalten konkrete Hilfestellungen und Tipps von uns als Immobilienexperten.

Mit dem neuen Service decken wir folgende Bereiche ab: Wohnen im Alter, Scheidungsimmobilien, Erbimmobilien, Privatverkauf und Preisermittlung.

Auf unserer Webseite finden Sie die Lebenskreuzungen mit allen Abzweigungen. Um die Experten-Artikel zu lesen und sie als E-Book herunterzuladen, müssen Sie sich lediglich auf unserer Seite registrieren.

Besuchen Sie gerne unsere neue Seite. Die dort aufgeführten Informationen können Ihnen helfen, sich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten und Chancen bezüglich Ihrer Immobilie zu verschaffen. Oftmals ist eine zusätzliche Beratung hilfreich, um individuelle Bedürfnisse zu besprechen. Kontaktieren Sie uns deswegen gerne, wir stehen Ihnen immer beratend zur Seite.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von Kunze Immobilien e. K. 

Es ist umstritten, in welchem Maße Eigentümer, mit einer Beteiligung an Sondereigentumen, Stimmrecht haben.

Oft wird suggeriert, dass ein Eigentümer, der an mehreren Wohnungen berechtigt ist, das Wahlrecht hat, für welche Wohnung er sein Stimmrecht ausübt. Für die andere Wohnung läge dem Eigentümer ein Stimmrechtsausschluss vor, da die Vermehrung der Rechte nicht zu einer Vermehrung der Stimmen führen darf (nach §§ 25 Abs. 5 WEG). Dieses Verständnis ist allerdings falsch.

Es ist korrekt, dass sogenannte Sondereigentümer eine Stimme für die ihm allein gehörende Einheit hat und eine Mitbestimmberechtigung für jene Einheit, an der er einen Bruchteil hält, wobei für diese Einheit die Verpflichtung zur einheitlichen Stimmabgabe aus § 25 Abs. 2 S. 2 WEG ergebe. Diese Frage wurde vom BHG bisher explizit offengelassen.

Keine Stimmrechtsvermehrung bei Wohneigentum mehrerer Personen zulässig 

§ 25 Abs. 2 S. 1 WEG bezieht sich auf die Wohnungseigentümer und sorgt dafür, dass jedem Alleineigentümer eine Stimme zusteht. Auf der folgenden Seite § 25 Abs. 2 S. 2 WEG wird das Recht eingeschränkt, falls eine Wohnung im Eigentum mehrerer Personen steht. Die Einschränkung führt lediglich dazu, dass weiterhin nur eine Stimme besteht, die die Eigentümer einheitlich ausüben müssen. Die bestimmende Regel über die Stimmrechte ist § 25 Abs. 2 S. 1 WEG. Entscheidend ist deswegen, ob die Eigentümer verschiedener Einheiten identisch sind oder nicht.

Besteht eine Teilidentität, wird nicht von demselben Wohnungseigentümer, sondern von verschiedenen Eigentümern ausgegangen, denen auch jeweils ein Stimmrecht zusteht. Sind diese Gemeinschaften nicht in vollem Umfang personenidentisch, dann sind bereits nach materiellem Recht für die Wohnungen verschiedene Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Außerdem muss eindeutig klar sein, wieviel Stimmen bei einer Abstimmung berücksichtigt werden müssen.

Stimmrechtsauschluss von Eigentümern gemeinschaftlichen Eigentums ist ungültig 

Ein Ergebnis, welches das Stimmrecht nur für die Köpfe berücksichtigt, die daraus resultieren, dass die betreffenden Alleineigentümer einer Wohnung sind und das gemeinschaftliche Eigentum unbeachtet lässt, ist ausgeschlossen. Angesichts der Bedeutung des Stimmrechtes in der Versammlung als das zentrale Mitgliedschaftsrecht des Wohnungseigentümers, hätte ein derartiger Stimmrechtsausschluss einer eindeutigen gesetzgeberischen Regelung bedurft.

Dr. Olaf Riecke

www.riecke-hamburg.de

**HAUSVERWALTER (M/W/D) GESUCHT! KUNZE IMMOBILIEN SUCHT SIE! Werden Sie ein Teil unseres Teams**

Arbeiten Sie bereits als Hausverwalter in der Immobilienbranche oder sind Sie Quereinsteiger? Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Job?

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt motivierte Mitarbeiter für folgendes Tätigkeitsgebiet:

Wir suchen keine Mitläufer, sondern echte Gestalter. Dafür bieten wir Ihnen ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld als Hausverwalter rund um das Immobilienmanagement!

Alle Stellen (außer Elternzeitvertretungen) bei Kunze Immobilien e. K. sind unbefristet. Auch möchten wir nach Möglichkeit diese Stelle in eine unbefristete Stelle umwandeln. Ein echter Vorteil für Sie. Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Freuen Sie sich auf die Vorzüge eines inhabergeführten Familienunternehmens: Flache Hierarchien mit kurzen Kommunikationswegen und einer angenehmen, persönlichen Arbeitsatmosphäre. Eine langfristige Perspektive mit hohen Entwicklungsmöglichkeiten, einen modernen Arbeitsplatz mit hohem Digitalisierungsgrad. Teilnahmen Inner sowie außerbetriebliche Weiterbildungen werden regelmäßig angeboten. Eine betriebliche Altersvorsorge, frisches Obst und diverse Tee- und Kaffeespezialitäten sowie regelmäßige Firmenevents.

Sagt Ihnen unser Stellenangebot zu, bewerben Sie sich bitte umgehend. Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung inkl. Lebenslauf als PDF zu versenden.

Haben Sie Fragen? Herrn Jan Wilhelm Kunze können Sie unter 0511 / 33 70 736 telefonisch sowie per Mail unter bewerbung@kunze-immo.de erreichen. Er gibt Ihnen gern Auskunft und beantwortet Ihre Fragen. Wir melden uns zügig nach dem Eingang Ihrer Bewerbung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

**Zwei neue Azubis bereichern Kunze Immobilien e. K.**

Wir freuen uns jedes Jahr neue Auszubildende begrüßen zu dürfen. Somit können wir die jungen Generationen bestens auf die Berufswelt in der Immobilienbranche vorbereiten! Wir sind froh, junge Menschen im Unternehmen zu haben, weil sie unsere Zukunft ausmachen. Wir bewundern besonders die Motivation und das Engagement der Auszubildenden.

Ausbildung ist Zukunft!

Auch zum Ausbildungsjahr 2020/21 nimmt Kunze Immobilien e. K. zwei neue Auszubildende auf, die den abwechslungsreichen Beruf des/der Immobilienkaufmann/-frau innerhalb von drei Jahren erlernen.

Wir freuen uns auf eine lehrreiche und erfreuliche Zusammenarbeit in unserem Unternehmen und wünschen unseren Azubis einen guten Start in die Ausbildung!

** Ausbildung zum Immobilienkauffmann / Immobilienkauffrau erfolgreich bestanden! – Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Ausbildung**

Ausbildung ist Zukunft!

Das Ausbildungsjahr 2019/20 ist zu Ende! Aufgrund der aktuellen Entwicklung um COVID-19 dauerte die Prüfungszeit länger als sonst. Trotz der aktuellen Situation sind wir sind stolz auf unsere Auszubildenden und gratulieren herzlich zur bestandenen Abschlussprüfung. Eine sehr lernintensive sowie lernreiche Zeit bei Kunze Immobilien e. K. liegt hinter unseren Auszubildenden, aber umso größer ist die Freude, dass dieser Schritt im Leben erfolgreich abgeschlossen wurde.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf ihrem Weg ins Berufsleben!

Auch künftig werden wir uns für eine fundierte Ausbildung von jungen Menschen einsetzen. Jan Wilhelm Kunze, Leiter der Immobilienvermittlung und Mitglied der Geschäftsführung, war in diesem Jahr das erste Mal ein Vollständiges Mietglied des  Prüfungsausschuss der IHK Hannover.

**Das Grundbuch – warum das Grundbuch so wichtig ist und ein Blick hinein vor jedem Immobilienkauf zwingend durchgeführt werden sollte**

Wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie interessieren, dann sollten Sie das Grundbuch kennen. Im folgenden Beitrag finden Sie alle relevanten Informationen und wir decken auf, wo böse Überraschungen auf Sie warten könnten.

Allgemeines

Das Grundbuch ist das öffentliche Register für Grundstücke, welches von den zuständigen Amtsgerichten geführt wird und enthält Informationen über den Eigentümer, Rechten am Grundstück und über eventuelle Belastungen des Grundstücks. Mit einem Blick in das Grundbuch können Sie sich schnell und verlässlich über die Rechtsverhältnisse an einem Grundstück informieren. Für Eigentumswohnungen gibt es pro Wohnung ein eigenes Wohnungsgrundbuch. Erbbaurechte haben ebenfalls ein eigenes Grundbuch, das Erbbaugrundbuch.

Damit Sie Einsicht in ein Grundbuch erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse vorweisen.

Personen bzw. Institutionen mit berechtigtem Interesse sind:

  • die Eigentümer des Grundstücks
  • Potenzielle Käufer, jedoch erst wenn ein Nachweis von Kaufvertragsverhandlungen mit dem Verkäufer vorliegt
  • Gläubiger des Eigentümers, die einen Vollstreckungstitel haben und eine Zwangsversteigerung des entsprechenden Objektes veranlassen wollen
  • Kreditinstitute, wenn das Bauland bzw. die Immobilie als Kreditsicherheit dienen soll
  • Notare, Gerichte oder andere Behörden sowie Vermessungsingenieure, die öffentlich bestellt sind.
Inhalt

Das Grundbuch lässt sich in die Aufschrift, in das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen gliedern.

Aufschrift:

Auf dem „Deckblatt“ des Grundbuchs sind das zuständige Amtsgericht, der Grundbuchbezirk, der Band sowie die Aktennummer des Blattes des Grundbuchs vermerkt. Die Aufschrift beinhaltet ebenfalls die Art des Grundbuchs. Es gibt z. B. das Teileigentumsgrundbuch, das Wohnungsgrundbuch und das Erbbaugrundbuch.

Bestandsverzeichnis:

Hier sind Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart und Lage sowie Größe des Grundstücks aufgeführt. Ggf. sind auch Miteigentumsanteile an einem anderen Grundstück eingetragen. Weiter sind im Bestandsverzeichnis sogenannte Herrschvermerke notiert. Diese weisen auf Rechte hin, die zugunsten des Grundstückes bestehen z. B. das Wegerecht, das erlaubt ein anderes Grundstück zu durchqueren.

Abteilung I:

Hier ist der Eigentümer des Grundstücks vermerkt oder der Erbbauberechtigter. Wenn eine Immobilie ihren Besitzer wechselt, müssen die Grundbucheinträge in Abteilung I immer aktualisiert werden. Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer wie ein Ehepaar oder eine Erbengemeinschaft, sind hier die Anteile am Grundstück der einzelnen Eigentümer aufgelistet.

Abteilung II:

Alle Lasten und Beschränkungen sind in Abteilung II verzeichnet. Dieses sind Wege- und Leitungsrechte sowie Nießbrauch- und Wohnungsrechte oder Vorkaufsrechte. Ebenso sind sogenannte Vermerke zu finden, die auf bestimmte Umstände hinweisen. Diese Umstände sind außerhalb des Grundbuchs eingetreten und wirken sich meistens negativ auf das Grundstück aus z. B. die Anordnung einer Zwangsversteigerung oder Insolvenzvermerke. Wenn man einem Käufer das Grundstück gewissermaßen sichern will, dann findet man den Namen des Käufers in Abteilung II unter Auflassungsvormerkung.

Abteilung III:

Die letzte Abteilung ist ebenfalls essentiell für die Abwicklung eines Grundstückskaufs. Hier finden Sie die Grundpfandrechte, d. h. insbesondere Grundschulden und Hypotheken.

Achtung bei Grundpfandrechten

Die finanzierenden Banken lassen zur Absicherung ihrer Kredite üblicherweise eine Grundschuld im Grundbuch eintragen. Kauft ein Käufer die Immobilie ohne dass die Grundschuld gelöscht ist, tritt der Käufer in diese Schuld ein, da das Grundstück für die Schuld haftet. Daher ist immer darauf zu achten, dass alle Grundschulden in der Abwicklung des Immobilienkaufs gelöscht werden.

Vergewissern Sie sich, das der Verkäufer oder die Bank den Grundschuldbrief und eine von der Bank erteilte Löschungsbewilligung vorweisen kann. Falls dies nicht der Fall ist, erklärt das Amtsgericht die Hypothek in einem Aufgebotsverfahren als ungültig. Diesen Vorgang können Sie beantragen oder durch einen Notar regeln lassen.

Wie und wann wird das Grundbuch verändert?

Ein Eintrag in das Grundbuch ist erforderlich, wenn eine Immobilie oder ein Grundstück verkauft wurde. Dann werden Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Der Grundbucheintrag erfolgt nachdem der Kaufvertrag von einem Notar beglaubigt und dem Grundbuchamt vorlegt wurde.

Bei Schenkungen oder im Falle eines Erbfalls ist dieses durch den Begünstigten nachzuweisen. Diesen Schenkungsvertrag oder den Erbschein müssen Sie bei einem Notar vorgelegen.

Auch müssen getilgte Darlehen und  Hypotheken mit entsprechenden Nachweisen gelöscht werden.

Was ist außerdem wichtig und sollten Sie beachten?

Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. Danach wird die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs zu Gunsten des gutgläubigen Erwerbers fingiert. Einzig die Angaben im Bestandsverzeichnis genießen keinen öffentlichen Glauben. Diese Daten werden in der Regel aus amtlichen Verzeichnissen des Liegenschaftskatasters entnommen.

Änderungen im Grundbuch werden erst vorgenommen, wenn ein Berechtigter dies beim Grundbuchamt beantragt. Löschungen im Grundbuch sind leicht zu erkennen, weil diese unterstrichen sind.

Die Auflassungsvormerkung dient dem Schutz des Käufers. Mit der Auflassungsvormerkung ist das Grundbuch faktisch gesperrt und der Verkäufer kann es kein zweites Mal verkaufen.

Die Auflassung ist die formgebundene Einigungserklärung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Grundstück vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Diese muss zwingend vor einem Notar abgegeben werden.

Wir hoffen Ihnen hat dieser Beitrag geholfen, sofern Sie momentan auf der Suche nach der passenden Immobilie sind. Falls weitere Fragen bestehen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter von Kunze Immobilien e. K. selbstverständlich zur Verfügung.

Sie können sich den Ratgeber Das Grundbuch – Kunze Immobilien e. K. auch als PDF-Datei herunterladen.

 

**Kunze Immobilien e. K. wächst und sucht einen Miethausverwalter (m/w/d). Werden Sie ein Teil unseres Teams**

Arbeiten Sie bereits als Miethausverwalter in der Immobilienbranche oder sind Sie Quereinsteiger? Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Job?

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt motivierte Mitarbeiter für folgendes Tätigkeitsgebiet:

sowie

Wir suchen keine Mitläufer, sondern echte Gestalter. Dafür bieten wir Ihnen ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld rund um das Immobilienmanagement!

Alle Stellen (außer Elternzeitvertretungen) bei Kunze Immobilien e. K. sind unbefristet. Ein echter Vorteil für Sie. Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Freuen Sie sich auf die Vorzüge eines inhabergeführten Familienunternehmens: Flache Hierarchien mit kurzen Kommunikationswegen und einer angenehmen, persönlichen Arbeitsatmosphäre. Eine langfristige Perspektive mit hohen Entwicklungsmöglichkeiten, einen modernen Arbeitsplatz mit hohem Digitalisierungsgrad. Eine betriebliche Altersvorsorge, frisches Obst und diverse Tee- und Kaffeespezialitäten sowie regelmäßige Firmenevents.

Sagt Ihnen unser Stellenangebot zu, bewerben Sie sich bitte umgehend. Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung inkl. Lebenslauf als PDF zu versenden.

Haben Sie Fragen? Herrn Jan Wilhelm Kunze können Sie unter 0511 / 33 70 736 telefonisch erreichen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

** Kunze Immobilien e. K. feiert im März ein Jubiläum – 20 Jahre BVI-Mitgliedschaft **

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt Unternehmen in der Immobilienverwaltung. Der Verein unterstützt rund 800 Mitgliedsunternehmen bei der Erstellung von bestmöglichen Angeboten für die Eigentümer, um ihr Immobilienvermögen zu erhalten und zu vermehren.

Seit dem Jahr 2000 ist auch Kunze Immobilien e. K. eines der vielen Mitgliedsunternehmen des BVI und heute feiern wir das Jubiläum zum 20- jährigen Bestehen der Mitgliedschaft.

“Seit 20 Jahren sind Sie nun ein wichtiger Bestandteil unseres Vereins […]. Gerne nehme ich das zum Anlass, Ihnen auch von meiner Seite herzlich zu gratulieren.”

Worte der Mitgliedermanagerin des BVI.

Jubiläum-20 Jahre BVI-Mitglied

Wir bestaunen den BVI als einen Verein mit zahlreichen Erfolgen, der seinen Werten stets treu bleibt. Als glaubwürdiger Partner steht der BVI zu seinen Worten und weist Kompetenz durch Fachwissen und ständige Weiterbildungen auf. Der BVI steht jederzeit im engen Kontakt zu uns, den Mitgliedern und letztlich wollen wir die positive Einstellung und Lebensfreude des Verbandes besonders hervorheben.

Wir schätzen die lange Zusammenarbeit und wollen uns für die langjährige BVI-Mitgliedschaft bedanken. Wir freuen uns auf viele weitere Jahre in der Immobilienverwaltung!

Wenn Sie weitere Partner von Kunze Immobilien e. K. kennen lernen wollen, haben wir hier eine Übersicht mit all unseren Partnerschaften.

WICHTIGE INFORMATIONEN AN ALLE KAUF- & MIETINTERESSENTEN DIE EINE BESICHTIGUNG VEREINBART HABEN

Sie möchten eine Immobilie besichtigen, die Kunze Immobilien e. K. zum Kauf oder zur Miete anbietet? Bitte beachten Sie folgende Maßnahmen die zwingend einzuhalten sind.

  • Es dürfen maximal 2 Personen an einer Besichtigung teilnehmen. Dieses sind Ehepaare, Lebenspartner oder Personen, die in Wohngemeinschaften leben möchten.
  • Kinder & Risikogruppen dürfen bis auf Weiteres nicht an Besichtigungen teilnehmen.
  • Personen die sichtbare Krankheitssymptome aufweisen, werden von Besichtigungen ausgeschlossen.
  • Personen die sich in letzter Zeit in Risikogebieten aufgehalten haben oder Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten, werden von Besichtigungen ausgeschlossen.
  • Bitte halten Sie Abstand, mindestens 1,5 Meter.
  • Nutzen Sie, soweit vorhanden, bei unseren Kauf- und Mietangeboten die 360 Grad Besichtigungsrundgänge.
  • Wir verzichten weiterhin auf Händeschütteln etc.
  • Vermeiden Sie Gruppenbildungen vor dem Haus und im Treppenhaus.
  • Tragen Sie bitte einen Mund-Nasen-Schutz.

Aufgrund der Maßnahmen, kann es bei den Besichtigungen zu Verzögerungen kommen. Bitte warten Sie mit Abstand, bis Sie in die Immobilie hineingelassen werden. Auch bitten wir eventuelle Verzögerungen zu entschuldigen.

Es kann vorkommen, dass aufgrund der allgemeinen Situation Besichtigungen kurzfristig abgesagt werden. Wir versuchen diese zeitnah nachzuholen.

Möchten Sie die besichtigte Immobilie anmieten? Dann nutzen Sie bitte die Möglichkeit Ihre Selbstauskunft online auszufüllen und abzusenden. Verzichten Sie bitte auf die Abgabe der Unterlagen in physischer Form, ebenso wie auf die persönliche Abgabe im Büro. Nutzen Sie dafür bitte unseren Briefkasten.

Die Maßnahmen gelten bis auf Weiteres. Diese richten sich nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen und des Bundes. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Entgegenkommen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Vermietungsteam von Kunze Immobilien e. K.

 

**Sonder-Trikot-Aktion mit den RECKEN**

Am 08.03.2020 fand der Aktionspieltag der RECKEN gegen Göppingen statt. Leider endete der Tag mit einer Niederlage der RECKEN, jedoch blicken wir  positiv in die Zukunft und sind überzeugt, dass die RECKEN das nächste Spiel für sich entscheiden. Denn an Teamgeist fehlt es der Mannschaft nach wie vor nicht.

Umso schöner finden wir das Thema der Mannschaft für die laufende Saison – Zukunftshelden. Das Motto “Tag der Talente – die Zukunft ist bunt” begleitet nun die Mannschaft für die kommenden Spiele. Anlässlich dieser Aktion tragen die Handballer der RECKEN die Saison über ein Sondertrikot mit dem Claim Zukunftshelden als Symbol der Leistungsstärke und des Erfolgshungers. Am Spieltag kam es zu einer Trikot-Übergabe. Kunze Immobilien e. K. freut sich über die Übergabe des Originaltrikots “unseres” Spielers beim Spiel RECKEN gegen Göppingen. “Unser Spieler” der Mannschaft ist Christian Ugalde und hat Herrn Kunze das Trikot persönlich überreicht. Wir bedanken uns für die Aktion und ebenfalls für die langjährige Partnerschaft mit den RECKEN.

Unser Zukunftsheld

Auch wir blicken gespannt in die Zukunft und haben unseren persönlichen Zukunftshelden bereits bestimmt. Neben der Digitalisierung unserer Abläufe sind unsere Auszubildenden unsere persönlichen Zukunftshelden. Die Aus- und Weiterbildung unserer Auszubildenden ist unser wichtigstes Zukunftsthema, damit wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken können.

Jedes Jahr bilden wir noch differenzierter aus und gehen neue Wege, um die neuen Generationen auf ihre Zukunft im Berufsleben bestens auszubilden – Wir freuen uns auf die kommenden Generationen motivierter Immobilienkaufleute.

Das Team von Kunze Immobilien e. K. freut sich auf kommende Spiele der RECKEN. Die Mannschaft kann sich auf unsere tatkräftige Unterstützung verlassen und wir blicken der weiteren Zusammenarbeit mit viel Freude entgegen.