Schlagwortarchiv für: Kunze

**KUNZE IMMOBILIEN E. K. WÄCHST UND SUCHT EINEN VERMIETER VON IMMOBILIEN (M/W/D). WERDEN SIE EIN TEIL UNSERES TEAMS**

Sie vermieten bereits Immobilien, sind zuhause in der Immobilienbranche oder sind Sie Quereinsteiger? Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Job?

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt motivierte Mitarbeiter für folgendes Tätigkeitsgebiet:

Wir suchen keine Mitläufer, sondern echte Gestalter. Dafür bieten wir Ihnen ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld rund um das Immobilienmanagement!

Alle Stellen bei Kunze Immobilien e. K. sind unbefristet. Ein echter Vorteil für Sie ist, dass wir fast alle Termine und Besichtigungen in unseren Geschäftszeiten durchführen. Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Freuen Sie sich auf die Vorzüge eines inhabergeführten Familienunternehmens: Flache Hierarchien mit kurzen Kommunikationswegen und einer angenehmen, persönlichen Arbeitsatmosphäre. Eine langfristige Perspektive mit hohen Entwicklungsmöglichkeiten, einen modernen Arbeitsplatz mit hohem Digitalisierungsgrad. Eine betriebliche Altersvorsorge, frisches Obst und diverse Tee- und Kaffeespezialitäten sowie regelmäßige Firmenevents.

Sagt Ihnen unser Stellenangebot zu, bewerben Sie sich bitte umgehend. Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung inkl. Lebenslauf als PDF zu versenden.

Haben Sie Fragen? Herrn Jan Wilhelm Kunze können Sie per Mail bewerbung@kunze-immo.de oder telefonisch 0511 / 33 70 736 erreichen.

**KUNZE IMMOBILIEN E. K. WÄCHST UND SUCHT EINEN WEG-VERWALTER (M/W/D). WERDEN SIE EIN TEIL UNSERES TEAMS**

Arbeiten Sie bereits als WEG-Verwalter in der Immobilienbranche oder sind Sie Quereinsteiger? Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Job?

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt motivierte Mitarbeiter für folgendes Tätigkeitsgebiet:

Wir suchen keine Mitläufer, sondern echte Gestalter. Dafür bieten wir Ihnen ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld rund um das Immobilienmanagement!

Alle Stellen bei Kunze Immobilien e.K. sind unbefristet. Ein echter Vorteil für Sie ist, dass wir fast alle Eigentümerversammlungen in unseren Geschäftszeiten durchführen. Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Freuen Sie sich auf die Vorzüge eines inhabergeführten Familienunternehmens: Flache Hierarchien mit kurzen Kommunikationswegen und einer angenehmen, persönlichen Arbeitsatmosphäre. Eine langfristige Perspektive mit hohen Entwicklungsmöglichkeiten, einen modernen Arbeitsplatz mit hohem Digitalisierungsgrad. Eine betriebliche Altersvorsorge, frisches Obst und diverse Tee- und Kaffeespezialitäten sowie regelmäßige Firmenevents.

Sagt Ihnen unser Stellenangebot zu, bewerben Sie sich bitte umgehend. Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung inkl. Lebenslauf als PDF zu versenden.

Haben Sie Fragen? Herrn Jan Wilhelm Kunze können Sie unter 0511 / 33 70 736 telefonisch erreichen.

WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG!

Sie sind Finanz- und Lohnbuchhalter?

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt motivierte Mitarbeiter für folgendes Tätigkeitsgebiet:

Finanz- und Lohnbuchalter (m/w/d) in Vollzeit

Wir suchen keine Mitläufer, sondern echte Gestalter. Dafür bieten wir Ihnen ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld als Finanz- und Lohnbuchhalter per sofort, unbefristet und in Vollzeit!

ALLE STELLEN (AUSSER ELTERNZEITVERTRETUNGEN) BEI KUNZE IMMOBILIEN E. K. SIND UNBEFRISTET. EIN ECHTER VORTEIL FÜR SIE. DETAILS ENTNEHMEN SIE BITTE DER AUSSCHREIBUNG.

Freuen Sie sich auf die Vorzüge eines inhabergeführten Familienunternehmens. Flache Hierarchien mit kurzen Kommunikationswegen und einer angenehmen, persönlichen Arbeitsatmosphäre. Eine langfristige Perspektive mit hohen Entwicklungsmöglichkeiten, einen modernen Arbeitsplatz mit hohem Digitalisierungsgrad. Eine betriebliche Altersvorsorge, frisches Obst und diverse Tee- und Kaffeespezialitäten sowie regelmäßige Firmenevents.

Sagt Ihnen unser Stellenangebot zu, bewerben Sie sich bitte umgehend. Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung inkl. Lebenslauf als PDF zu versenden. Weiter spannende Stellen wie Bautechniker oder Bauingenieur oder als Assistenz in der Wohnungseigentumsverwaltung finden Sie auf unserer Karriereseite. Alle Stellen sind selbstverständlich m/w/d.

Haben Sie Fragen? Herrn Jan Wilhelm Kunze können Sie unter 0511 / 33 70 736 telefonisch erreichen sowie per Mail unter bewerbung@kunze-immo.de.

WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG!

Sagt Ihnen unser Stellenangebot zu, bewerben Sie sich bitte umgehend. Auch wenn Sie einen vergleichbaren Beruf erlernt haben bewerben, sind Sie bei uns richtig. Sollten Sie den Beruf nicht gelernt haben aber seit Jahren als Finanz- und Lohnbuchhalter arbeiten, können Sie sich dennoch bei uns bewerben. Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung inkl. Lebenslauf als PDF zu versenden.

Haben Sie Fragen? Herrn Jan Wilhelm Kunze können Sie unter 0511 / 33 70 736 telefonisch sowie per Mail unter bewerbung@kunze-immo.de erreichen. Er gibt Ihnen gern Auskunft und beantwortet Ihre Fragen. Wir melden uns zügig nach dem Eingang Ihrer Bewerbung.

WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG

**KUNZE IMMOBILIEN WÄCHST UND SUCHT EINE TEAMASSISTENZ (M/W/D). WERDEN SIE EIN TEIL UNSERES TEAMS**

Arbeiten Sie bereits als Teamassistenz in der Wohnungseigentumsverwaltung, in der Immobilienbranche oder sind Sie Quereinsteiger? Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Job?

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Wir suchen keine Mitläufer, sondern echte Gestalter. Dafür bieten wir Ihnen ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld rund um das Immobilienmanagement!

Alle Stellen bei Kunze Immobilien e.K. sind unbefristet. Ein echter Vorteil für Sie ist, dass wir fast alle Eigentümerversammlungen in unseren Geschäftszeiten durchführen. Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Freuen Sie sich auf die Vorzüge eines inhabergeführten Familienunternehmens. Flache Hierarchien mit kurzen Kommunikationswegen und einer angenehmen, persönlichen Arbeitsatmosphäre. Eine langfristige Perspektive mit hohen Entwicklungsmöglichkeiten, einen modernen Arbeitsplatz mit hohem Digitalisierungsgrad. Eine betriebliche Altersvorsorge, frisches Obst und diverse Tee- und Kaffeespezialitäten sowie regelmäßige Firmenevents.

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Was sind Ihre Rechte und Plichten als Hauseigentümer?

Das eigene freistehende Haus mit Garten steht sinnbildlich für die ungestörte freie Entfaltung der eigenen Lebens- und Wohnvorstellungen. Doch auch Hauseigentümer unterliegen Auflagen und Pflichten. Der Immobilienverband Deutschland IVD gab in seiner Pressemitteilung .- Serie: Der Weg ins Eigentum (8), im Folgenden einen Überblick.

Rechte als Hauseigentümer

Hauseigentümer sind Eigentümer einer Sache. Die sich daraus ergebende Rechte sind in § 903 BGB geregelt. Sie gelten, soweit sie nicht die Rechte Dritter beeinträchtigen. Grundsätzlich darf der Eigentümer mit der eigenen Sache nach Belieben verfahren. Ein Hauseigentümer kann beispielsweise das eigene Haus verkaufen, vermieten, belasten, leer stehen lassen und an den Innenräumen Veränderungen vornehmen. Bei Einwirkung Dritter gilt: Der Eigentümer kann vom Verursacher wesentlicher Einwirkungen auf das eigene Eigentum verlangen, die Störung zu beseitigen oder zu unterlassen (§§ 906, 985,1004 BGB).

Pflichten als Hauseigentümer

Die Liste der Pflichten von Hauseigentümern ist länger als die ihrer Rechte, weil sie vom Gesetzgeber konkreter formuliert sind. Als Grundsatz gilt: Hauseigentümer sind dafür verantwortlich, dass von ihrem Eigentum weder Dritte noch das Allgemeinwohl beeinträchtigt werden. Zu den Pflichten als Hauseigentümer gehören unter anderem:

  • Verkehrssicherungspflicht:
    Sämtliche Grundstücksflächen (Grundstück, Gebäude, Bauteile, Einrichtungen und Anlagen) müssen verkehrssicher gehalten werden. Das heißt, keinem Dritten darf ein Schaden aus der Nachlässigkeit des Hauseigentümers entstehen. Dazu gehört beispielsweise auch, Spielgerät im Garten regelmäßig zu überprüfen. Den rechtmäßigen Anordnungen der zuständigen Baubehörde muss er Folge leisten.
  • Räum- und Streupflicht:
    Schnee und Glätte vor dem eigenen Haus können vor allem im Winter eine ernste Gefahrenquelle für Dritte darstellen. Häufig ist der Hauseigentümer als Anlieger verpflichtet, den öffentlichen Gehweg vor seinem Haus zu räumen und gegebenenfalls auch zu streuen. Säumige Hausbesitzer haften im Schadensfall.
  • Nutzungspflicht:
    Ein Hauseigentümer darf seine eigenen Räumlichkeiten nur im Rahmen der baurechtlichen Bewilligung nutzen. So ist es beispielsweise verboten, in einem Haus, das zu Wohnzwecken genehmigt wurde, ein Gewerbe zu betreiben.
  • Duldungspflicht:
    Je nach örtlicher Regelung muss der Hauseigentümer städtische Einrichtungen wie Müllabfuhr und Wasserversorgung nutzen. Unternehmen, die gesetzlich zur Energieversorgung verpflichtet sind, muss er das Verlegen der notwendigen Leitungen unentgeltlich erlauben. Er ist aber berechtigt, seinen Energieversorgungsvertrag mit einem beliebigen Unternehmen abzuschließen.
  • Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen:
    Unter bestimmten Voraussetzungen sind Hauseigentümer zur energetischen Sanierung verpflichtet. So zum Beispiel, wenn das Haus nach dem 01.02.2002 gekauft oder geerbt wurde und Dach oder Dachgeschoss nicht die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Auch bei der Sanierung einzelner Bauteile müssen die EnEV-Vorgaben eingehalten werden.

Fazit:
Ein Hauseigentümer genießt Freiheit mit Verantwortung. Sein Recht ist es, zu tun und zu lassen, was ihm beliebt, solange keine Dritten dadurch beeinträchtigt werden. Dafür trägt ein Hauseigentümer aber auch die Verantwortung dafür, dass von seinem Eigentum keine Gefahr für Dritte oder das Allgemeinwohl ausgeht.

 

Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V., Pressemitteilung – Serie: Der Weg ins Eigenheitm (8),  http://www.ivd.net

Der Mietspiegel ist seit einigen Jahren fester Bestandteil unserer Arbeit. Obwohl wir als Hausverwalter direkten Zugriff auf tausende Mietverträge und Mieten haben. Dürfen professionelle Hausverwaltungen bei der Erstellung des qualifizierten Mietspiegel Hannover der Region Hannover keine Daten liefern. Wenn Sie von der Region Hannover angeschrieben wurden, bitten wir Sie auf dieses Schrieben zu antworten um den qualifizierten Mietspiegel Hannover der Region Hannover Daten zu liefern. Abgefragt werden Größe, Baujahr des Hauses, wie diese ausgestattet sind sowie die Miethöhe (Nettokaltmiete).

Kunze Immobilien e.K. verwaltet in und um Hannover über 4.500 Einheiten. Ein großer Anteil dieser Einheiten sind Mietwohnungen.  Einige unserer Mieter gehören zu den ausgewählten Haushalten. Daher bitten wir Sie um Mitwirkung um den Mietspiegel auch 2021 mit Informationen zu versorgen.

 

Mietspiegel – Region Hannover

Bitte helfen Sie mit!

 

Rund 130.000 Mieterinnen und Mieter werden Anfang des Jahres Post von der Region Hannover erhalten. Grund dafür sind die neuen Mietspiegel, die im Jahr 2021 erscheinen sollen. Hierfür bittet die Region Hannover um Unterstützung.

 

Auf einem vierseitigen Fragebogen werden die Angeschriebenen zu Alter und Größe ihrer Wohnung befragt. Hat sie einen Balkon, eine Fußbodenheizung oder andere Ausstattungsmerkmale. Und besonders wichtig: Wie hoch ist die Miete?

 

Die Ergebnisse der Befragung werden für jede der 21 Kommunen in der Region Hannover in einem eigenen Mietspiegel dargestellt.

 

Mietspiegel sind für die Mietparteien eine wichtige Orientierungshilfe. Aus einem Mietspiegel lässt sich schnell und kostenfrei ablesen, welche Mieten für bestimmte Wohnungskategorien in der Gemeinde üblich sind. Sie schaffen somit Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt und tragen zum friedlichen Miteinander zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits und Vermieterinnen und Vermietern andererseits bei.

 

Bitte um Beteiligung:

 

Mit der Erstellung der Mietspiegel hat die Region Hannover das Hamburger Institut Analyse & Konzepte immo.consult GmbH beauftragt.

 

Haben auch Sie einen Fragebogen erhalten? Dann nehmen Sie bitte an der Umfrage teil. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Dennoch gilt: Nur eine hohe Anzahl an Rückantworten ermöglicht eine realistische Abbildung des Mietpreisniveaus. Mit Ihrer Teilnahme tragen sie entscheidend zum Erfolg der neuen Mietspiegel und zu Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt Ihrer Wohngemeinde bei.

 

Weitere Informationen gibt es unter www.mietspiegel-region-hannover.de oder unter der Telefonnummer der Region Hannover 0511 616-23023.

**Wir stellen Ihnen unser neues Informationsangebot “Lebenskreuzungen” auf unserer Homepage vor**

Im Leben kommt es nicht selten zu Abzweigungen. Dabei sind manche gewollt und bewusst gewählt und andere sind mit der Zeit unumgänglich. Wir nennen diese Abzweigungen “Lebenskreuzungen”. Während dieser Abzweigungen spielt das Immobilieneigentum eine große Rolle und es kann zur Last fallen oder viele Fragen aufwerfen, weil nicht klar ist, was mit dem Immobilieneigentum geschieht.

Was passiert mit der Immobilie im Alter? Welche Möglichkeiten stehen Ihnen bei Scheidungsimmobilien zur Verfügung oder was müssen Sie bei Erbimmobilien beachten? Für diese und weitere Fragen rund um den Hausverkauf und der Preisermittlung der Immobilie haben Sie uns an Ihrer Seite.

Unser kostenloser Online-Service für Sie

Bei der Vielzahl von Abzweigungen und Möglichkeiten an jeder Lebenskreuzung scheint es unmöglich, jede zu überblicken. Auf unserer neuen Seite Lebenskreuzungen stellen wir Ihnen kostenlose E-Books vor, in denen unterschiedliche Abzweigungen im Leben in Bezug auf Immobilienbesitz näher beleuchtet werden. Dabei geben wir Ihnen Antworten auf sämtliche Fragen zu Ihrer Immobilie und Sie erhalten konkrete Hilfestellungen und Tipps von uns als Immobilienexperten.

Mit dem neuen Service decken wir folgende Bereiche ab: Wohnen im Alter, Scheidungsimmobilien, Erbimmobilien, Privatverkauf und Preisermittlung.

Auf unserer Webseite finden Sie die Lebenskreuzungen mit allen Abzweigungen. Um die Experten-Artikel zu lesen und sie als E-Book herunterzuladen, müssen Sie sich lediglich auf unserer Seite registrieren.

Besuchen Sie gerne unsere neue Seite. Die dort aufgeführten Informationen können Ihnen helfen, sich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten und Chancen bezüglich Ihrer Immobilie zu verschaffen. Oftmals ist eine zusätzliche Beratung hilfreich, um individuelle Bedürfnisse zu besprechen. Kontaktieren Sie uns deswegen gerne, wir stehen Ihnen immer beratend zur Seite.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von Kunze Immobilien e. K. 

Es ist umstritten, in welchem Maße Eigentümer, mit einer Beteiligung an Sondereigentumen, Stimmrecht haben.

Oft wird suggeriert, dass ein Eigentümer, der an mehreren Wohnungen berechtigt ist, das Wahlrecht hat, für welche Wohnung er sein Stimmrecht ausübt. Für die andere Wohnung läge dem Eigentümer ein Stimmrechtsausschluss vor, da die Vermehrung der Rechte nicht zu einer Vermehrung der Stimmen führen darf (nach §§ 25 Abs. 5 WEG). Dieses Verständnis ist allerdings falsch.

Es ist korrekt, dass sogenannte Sondereigentümer eine Stimme für die ihm allein gehörende Einheit hat und eine Mitbestimmberechtigung für jene Einheit, an der er einen Bruchteil hält, wobei für diese Einheit die Verpflichtung zur einheitlichen Stimmabgabe aus § 25 Abs. 2 S. 2 WEG ergebe. Diese Frage wurde vom BHG bisher explizit offengelassen.

Keine Stimmrechtsvermehrung bei Wohneigentum mehrerer Personen zulässig 

§ 25 Abs. 2 S. 1 WEG bezieht sich auf die Wohnungseigentümer und sorgt dafür, dass jedem Alleineigentümer eine Stimme zusteht. Auf der folgenden Seite § 25 Abs. 2 S. 2 WEG wird das Recht eingeschränkt, falls eine Wohnung im Eigentum mehrerer Personen steht. Die Einschränkung führt lediglich dazu, dass weiterhin nur eine Stimme besteht, die die Eigentümer einheitlich ausüben müssen. Die bestimmende Regel über die Stimmrechte ist § 25 Abs. 2 S. 1 WEG. Entscheidend ist deswegen, ob die Eigentümer verschiedener Einheiten identisch sind oder nicht.

Besteht eine Teilidentität, wird nicht von demselben Wohnungseigentümer, sondern von verschiedenen Eigentümern ausgegangen, denen auch jeweils ein Stimmrecht zusteht. Sind diese Gemeinschaften nicht in vollem Umfang personenidentisch, dann sind bereits nach materiellem Recht für die Wohnungen verschiedene Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Außerdem muss eindeutig klar sein, wieviel Stimmen bei einer Abstimmung berücksichtigt werden müssen.

Stimmrechtsauschluss von Eigentümern gemeinschaftlichen Eigentums ist ungültig 

Ein Ergebnis, welches das Stimmrecht nur für die Köpfe berücksichtigt, die daraus resultieren, dass die betreffenden Alleineigentümer einer Wohnung sind und das gemeinschaftliche Eigentum unbeachtet lässt, ist ausgeschlossen. Angesichts der Bedeutung des Stimmrechtes in der Versammlung als das zentrale Mitgliedschaftsrecht des Wohnungseigentümers, hätte ein derartiger Stimmrechtsausschluss einer eindeutigen gesetzgeberischen Regelung bedurft.

Dr. Olaf Riecke

www.riecke-hamburg.de