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Wie viel “Miete” zahlen Wohnungseigentümer? Was ist damit gemeint?

 

Wohnungseigentümer genießen gegenüber Mietern viele Vorteile. Zwar wohnen beide im Regelfall in einem Mehrfamilienhaus, manchmal sogar als Nachbarn. Doch sind Wohnungseigentümer freier in der Gestaltung ihrer Wohnräume und finanziell abgesicherter als Mieter. Allerdings will auch eine abbezahlte Eigentumswohnung unterhalten und instandgehalten werden. Analog der Miete entstehen dem Eigentümer monatlich fällige Kosten, in Form des Hausgeldes (auch Wohngeld genannt). Über die Höhe dieser laufenden Kosten sollten sich Erwerber vor der Kaufentscheidung informieren. Im Folgenden erläutert der Immobilienverband Deutschland IVD einige Kostenpunkte, die auf Wohnungseigentümer zukommen, und wie sich diese einschätzen und berechnen lassen.

Hausgeld
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, tritt automatisch einer Eigentümergemeinschaft bei. Der Gemeinschaft und dem von ihr beauftragten Verwalter obliegt die Instandhaltung und Pflege des Wohnhauses, das aus dem Gemeinschafts- und dem Sondereigentum der Eigentümer besteht. Jeder Eigentümer zahlt ein monatliches Hausgeld, mit dem die laufenden Kosten des Wohnhauses bestritten werden. Dazu gehören die Heizkosten, die Kosten der Müllentsorgung, Haus- und Straßenreinigung, Gebäudeversicherung, Aufzugs- und Gartenpflege, des Hausmeisters, das Verwalterhonorar, die Kontoführungsgebühr sowie ein Anteil an der Instandhaltungsrücklage. Die Höhe des Hausgelds legt der Verwalter entsprechend einer Schätzung der voraussichtlichen Bewirtschaftungskosten im Wirtschaftsplan fest. Die Eigentümer beschließen über den Wirtschaftsplan. Zur Schätzung können als Faustregel 2,70 Euro/Quadratmeter/Monat angesetzt werden. Für eine Eigentumswohnung von 80 Quadratmetern bedeutet dies ein durchschnittliches monatliches Hausgeld von 216 Euro beziehungsweise einen jährlichen Betrag von 2.592 Euro.

Bestandteile des Hausgeldes

Verbrauchsabhängige Kosten
Wie bei einer Mietwohnung fallen bei einer Eigentumswohnung Bewirtschaftungskosten an, unter anderem für Heizung, Trink- und Abwasser, Allgemein-Strom, Kabelfernsehen, etc. Die Höhe dieser Kosten ist überwiegend vom Verbrauch des Eigentümerhaushalts abhängig und in der Sache mit denen eines Mieter vergleichbar. Erwerber können sich somit an ihren eigenen Betriebskosten als Mieter orientieren.

Grundsteuer
Sowohl Mieter als auch Eigentümer müssen Grundsteuer zahlen. Beim Mieter erfolgt dies über die Nebenkostenabrechnung, der Eigentümer entrichtet die Gemeindesteuer direkt an das Finanzamt. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz. Da der Messbetrag von der bewohnten Immobilie und der Hebesatz von der Gemeinde abhängen, lässt sich keine allgemeingültige Schätzung abgeben. Man sollte sich aber auf eine dreistellige Summe pro Jahr einstellen. Die konkrete Berechnung erfolgt durch das Finanzamt, das den Eigentümer per Schreiben über die Steuerhöhe und die fälligen Abschlagszahlungen informiert.

Instandhaltungsrücklage
Schließlich müssen Wohneigentümer eine Rücklage bilden für Reparaturen sowie die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Bausubstanz und technischen Anlagen wie Heizungssystem und Haustechnik. Dazu sind sie laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) angehalten. Über Höhe und Anlageform der Rücklage kann die Wohnungseigentümerversammlung entscheiden. Potenzielle Erwerber sollten sich bei der Hausgemeinschaft, dem Makler oder dem Bauherrn darüber informieren. Die Instandsetzungsrücklage orientiert sich an der Wohnfläche und der Bezugsfertigkeit der Wohnung. Außerdem kann der Betrag bei eigenständig gewerblicher Leistung von Wärme verringert und für Wohnungen, für die ein maschinell betriebener Aufzug vorhanden ist, erhöht werden. Zur Orientierung: Für eine 80 Quadratmeter große und im Jahre 2010 bezugsfertig gewordene Wohnung ergibt sich ein jährlicher Instandhaltungsrücklagenbetrag von etwa. 568 Euro.

Jeder zweite Mieter wäre lieber Wohneigentümer, das ergab eine Umfrage des IVD (https://ivd.net/2020/01/umfrage-eigentumserwerb/) Anfang 2020. Der IVD nimmt dies zum Anlass, in seiner Serie „Der Weg ins Eigenheim“ die konkreten Vorteile des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung zu erläutern und die dabei auftretenden Herausforderungen abzuwägen. Warum ist Wohneigentum von Vorteil? Wie erwirbt man am besten Wohneigentum? Wie unterhält man Wohneigentum?

Haben Sie Interesse an einer Eigentumswohnung, stöbern Sie hier. Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, sind wir Ihr richtiger Partner.

Bereits erschienen:

Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V., Pressemitteilung – Serie: Der Weg ins Eigenheim (5),  http://www.ivd.net

Der Mietspiegel ist seit einigen Jahren fester Bestandteil unserer Arbeit. Obwohl wir als Hausverwalter direkten Zugriff auf tausende Mietverträge und Mieten haben. Dürfen professionelle Hausverwaltungen bei der Erstellung des qualifizierten Mietspiegel Hannover der Region Hannover keine Daten liefern. Wenn Sie von der Region Hannover angeschrieben wurden, bitten wir Sie auf dieses Schrieben zu antworten um den qualifizierten Mietspiegel Hannover der Region Hannover Daten zu liefern. Abgefragt werden Größe, Baujahr des Hauses, wie diese ausgestattet sind sowie die Miethöhe (Nettokaltmiete).

Kunze Immobilien e.K. verwaltet in und um Hannover über 4.500 Einheiten. Ein großer Anteil dieser Einheiten sind Mietwohnungen.  Einige unserer Mieter gehören zu den ausgewählten Haushalten. Daher bitten wir Sie um Mitwirkung um den Mietspiegel auch 2021 mit Informationen zu versorgen.

 

Mietspiegel – Region Hannover

Bitte helfen Sie mit!

 

Rund 130.000 Mieterinnen und Mieter werden Anfang des Jahres Post von der Region Hannover erhalten. Grund dafür sind die neuen Mietspiegel, die im Jahr 2021 erscheinen sollen. Hierfür bittet die Region Hannover um Unterstützung.

 

Auf einem vierseitigen Fragebogen werden die Angeschriebenen zu Alter und Größe ihrer Wohnung befragt. Hat sie einen Balkon, eine Fußbodenheizung oder andere Ausstattungsmerkmale. Und besonders wichtig: Wie hoch ist die Miete?

 

Die Ergebnisse der Befragung werden für jede der 21 Kommunen in der Region Hannover in einem eigenen Mietspiegel dargestellt.

 

Mietspiegel sind für die Mietparteien eine wichtige Orientierungshilfe. Aus einem Mietspiegel lässt sich schnell und kostenfrei ablesen, welche Mieten für bestimmte Wohnungskategorien in der Gemeinde üblich sind. Sie schaffen somit Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt und tragen zum friedlichen Miteinander zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits und Vermieterinnen und Vermietern andererseits bei.

 

Bitte um Beteiligung:

 

Mit der Erstellung der Mietspiegel hat die Region Hannover das Hamburger Institut Analyse & Konzepte immo.consult GmbH beauftragt.

 

Haben auch Sie einen Fragebogen erhalten? Dann nehmen Sie bitte an der Umfrage teil. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Dennoch gilt: Nur eine hohe Anzahl an Rückantworten ermöglicht eine realistische Abbildung des Mietpreisniveaus. Mit Ihrer Teilnahme tragen sie entscheidend zum Erfolg der neuen Mietspiegel und zu Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt Ihrer Wohngemeinde bei.

 

Weitere Informationen gibt es unter www.mietspiegel-region-hannover.de oder unter der Telefonnummer der Region Hannover 0511 616-23023.

Der Mietspiegel ist seit einigen Jahren fester Bestandteil unserer Arbeit, besonders durch die Einführung der Mietpreisbremse. Kunze Immobilien e.K. verwaltet in und um Hannover über 4.500 Einheiten. Ein großer Anteil dieser Einheiten sind Mietwohnungen.  Einige unserer Mieter gehören zu den ausgewählten Haushalten. Daher bitten wir Sie um Mitwirkung um den Mietspiegel auch 2019 mit Informationen zu versorgen.

Im April startet in der Region Hannover die regionsweite Umfrage zum Thema Mietspiegel. Etwa 135.000 zufällig ausgewählte Mieterhaushalte erhalten Post von der Regionsverwaltung und werden gebeten, Fragen zu ihren persönlichen Miet- und Wohnverhältnissen zu beantworten. Mit der Durchführung und Auswertung der Befragung ist das Hamburger Unternehmen „ALP Institut und Stadtentwicklung GmbH“ beauftragt.

 

Gefragt wird nach Größe und Alter der Wohnung, wie sie ausgestattet ist und natürlich nach der Höhe der Miete. Damit den angeschriebenen Haushalten keine Portokosten entstehen, liegt den Befragungsunterlagen ein Rückumschlag bei, mit dem der ausgefüllte Fragebogen kostenfrei zurückgesandt werden kann. Es kann aber auch online an der Befragung teilgenommen werden.

 

Mit Hilfe der erteilten Auskünfte werden für alle Städte und Gemeinden im Regionsgebiet – also auch für Ihren Wohnort – qualifizierte Mietspiegel erstellt. Aus diesen lässt sich ablesen, welche Miete für eine Wohnung vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde üblich ist. Bereits seit 2011 lässt die Region Hannover alle zwei Jahre diese anerkannten Mietpreisübersichten nach wissenschaftlich anerkannten Standards erstellen.

 

Damit erhalten Mieterinnen und Mieter ein wichtiges Instrument an die Hand. Mit Hilfe eines Mietspiegels kann mit wenig Aufwand überprüft werden, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Denn eine Miete darf nicht beliebig, sondern nur bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete angepasst werden. Diese Vergleichsmiete kann schnell und einfach aus dem Mietspiegel abgelesen werden. Ohne Mietspiegel ist es für Mieterinnen und Mieter sehr schwierig zu beurteilen, ob die geforderte Miete ortsüblich ist.

 

Aber auch vor Abschluss eines neuen Mietvertrags ist der Mietspiegel eine wichtige Orientierungshilfe. Interessenten einer Wohnung können sich darüber informieren, ob die aufgerufene Miete dem ortsüblichen Niveau entspricht. Dies ist besonders in Hannover und Langenhagen von Bedeutung, denn dort gilt die Mietpreisbremse. Wo diese greift, darf die Miete neu vermieteter Wohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete im Regelfall um höchstens 10 Prozent übersteigen. Ein Mietspiegel kann daher vor ungerechtfertigten Mietpreisforderungen schützen.

 

Der deutsche Mieterbund Hannover begleitet und unterstützt die Erstellung des Mietspiegels gemeinsam mit weiteren Vertretern der Wohnungswirtschaft und Kommunen.

 

Die neuen Mietspiegel werden Anfang des nächsten Jahres veröffentlicht. Bis dahin stehen Ihnen unter www.mietspiegel-region-hannover.de die aktuellen Mietspiegel 2017 aller regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Verfügung.

 

Sollten Sie zu den ausgewählten Haushalten gehören:

 

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Bitte bedenken Sie aber, dass nur eine hohe Anzahl von Rückantworten eine realistische Abbildung des Mietpreisniveaus ermöglicht. Durch Ihre Teilnahme tragen Sie entscheidend zum Erfolg des neuen Mietspiegels und der damit verbundenen Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt Ihrer Wohngemeinde bei. Vielen Dank.

 

Quelle / Verfasser:

Region Hannover

Fachbereich Soziales/Team 50.13

Hildesheimer Str. 20

30169 Hannover

Tel. 0511/616-21220

Fax 0511/616-1123839