Die Grundsteuerreform in Niedersachsen
Niedersachsen wird das Flächen-Lage-Modell umsetzen welches dem hessischen Modell ähnelt und sich am Lagefaktor unabhängig von der Nutzung orientiert. Wir möchten Ihnen als Ihr WEG-Verwalter hier einen kurzen Überblick über die Grundsteuerreform in Niedersachsen geben.
Welche Daten benötige ich für die Grundsteuerreform in Niedersachsen?
- Allgemeine Grundbuchdaten wie Flurnummer und Grundstücksfläche. Diese Daten können Sie häufig in Ihrem Grundstückskaufvertrag. Alternativ können Sie diese Daten Ihrem Grundbuchauszug entnehmen. Liegt Ihn kein Grundbuchauszug vor, können Sie einen Grundbuchauszug bei zuständigen Grundbuchamt (Amtsgericht) in dem Ihre Immobilie liegt anfordern.
- Bodenrichtwert / Den Bodenrichtwert erhalten Sie Kostenlos unter Boris.ni.
- Nutzungsart / Wohnen oder Gewerbe
Bitte beachten Sie, dass wir als Ihr WEG-Verwalter vom Gesetzgeber aus, keine Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung geben können oder diese für Sie ausfüllen dürfen. Sollten Sie Probleme haben, die Daten zu erhalten, helfen wir Ihnen gegen Kostenaufwand weiter. Bitte rufen Sie uns dazu nicht an sondern senden uns eine Mail an info(at)Kunze-Immo.de. Wir werden uns dann an Sie wenden.
Eine Übersicht der neuen Grundsteuerreform erhalten Sie beim Niedersächsischen Finanzministerium. Der Link ganz unten auf der Seite behandeltet eine einfache Übersicht zu der Reform. Ebenso hat der IVD – Immobilienverband Deutschland eine gute Übersicht erarbeitet.
Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung oder Rechtsberatung, auch besteht keine Zusicherung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an das Niedersächsische Finanzministerium.
Hier finden Sie einen weiteren Artikel zur Grundsteuerreform in Niedersachsen.