Schlagwortarchiv für: Wohnungsunternehmen

**HAUSVERWALTER (M/W/D) GESUCHT! KUNZE IMMOBILIEN SUCHT SIE! Werden Sie ein Teil unseres Teams**

Arbeiten Sie bereits als Hausverwalter in der Immobilienbranche oder sind Sie Quereinsteiger? Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Job?

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt motivierte Mitarbeiter für folgendes Tätigkeitsgebiet:

Wir suchen keine Mitläufer, sondern echte Gestalter. Dafür bieten wir Ihnen ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld als Hausverwalter rund um das Immobilienmanagement!

Alle Stellen (außer Elternzeitvertretungen) bei Kunze Immobilien e. K. sind unbefristet. Auch möchten wir nach Möglichkeit diese Stelle in eine unbefristete Stelle umwandeln. Ein echter Vorteil für Sie. Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Freuen Sie sich auf die Vorzüge eines inhabergeführten Familienunternehmens: Flache Hierarchien mit kurzen Kommunikationswegen und einer angenehmen, persönlichen Arbeitsatmosphäre. Eine langfristige Perspektive mit hohen Entwicklungsmöglichkeiten, einen modernen Arbeitsplatz mit hohem Digitalisierungsgrad. Teilnahmen Inner sowie außerbetriebliche Weiterbildungen werden regelmäßig angeboten. Eine betriebliche Altersvorsorge, frisches Obst und diverse Tee- und Kaffeespezialitäten sowie regelmäßige Firmenevents.

Sagt Ihnen unser Stellenangebot zu, bewerben Sie sich bitte umgehend. Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung inkl. Lebenslauf als PDF zu versenden.

Haben Sie Fragen? Herrn Jan Wilhelm Kunze können Sie unter 0511 / 33 70 736 telefonisch sowie per Mail unter bewerbung@kunze-immo.de erreichen. Er gibt Ihnen gern Auskunft und beantwortet Ihre Fragen. Wir melden uns zügig nach dem Eingang Ihrer Bewerbung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

**Zwei neue Azubis bereichern Kunze Immobilien e. K.**

Wir freuen uns jedes Jahr neue Auszubildende begrüßen zu dürfen. Somit können wir die jungen Generationen bestens auf die Berufswelt in der Immobilienbranche vorbereiten! Wir sind froh, junge Menschen im Unternehmen zu haben, weil sie unsere Zukunft ausmachen. Wir bewundern besonders die Motivation und das Engagement der Auszubildenden.

Ausbildung ist Zukunft!

Auch zum Ausbildungsjahr 2020/21 nimmt Kunze Immobilien e. K. zwei neue Auszubildende auf, die den abwechslungsreichen Beruf des/der Immobilienkaufmann/-frau innerhalb von drei Jahren erlernen.

Wir freuen uns auf eine lehrreiche und erfreuliche Zusammenarbeit in unserem Unternehmen und wünschen unseren Azubis einen guten Start in die Ausbildung!

** Ausbildung zum Immobilienkauffmann / Immobilienkauffrau erfolgreich bestanden! – Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Ausbildung**

Ausbildung ist Zukunft!

Das Ausbildungsjahr 2019/20 ist zu Ende! Aufgrund der aktuellen Entwicklung um COVID-19 dauerte die Prüfungszeit länger als sonst. Trotz der aktuellen Situation sind wir sind stolz auf unsere Auszubildenden und gratulieren herzlich zur bestandenen Abschlussprüfung. Eine sehr lernintensive sowie lernreiche Zeit bei Kunze Immobilien e. K. liegt hinter unseren Auszubildenden, aber umso größer ist die Freude, dass dieser Schritt im Leben erfolgreich abgeschlossen wurde.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf ihrem Weg ins Berufsleben!

Auch künftig werden wir uns für eine fundierte Ausbildung von jungen Menschen einsetzen. Jan Wilhelm Kunze, Leiter der Immobilienvermittlung und Mitglied der Geschäftsführung, war in diesem Jahr das erste Mal ein Vollständiges Mietglied des  Prüfungsausschuss der IHK Hannover.

 

**Kunze Immobilien e. K. wächst und sucht einen Miethausverwalter (m/w/d). Werden Sie ein Teil unseres Teams**

Arbeiten Sie bereits als Miethausverwalter in der Immobilienbranche oder sind Sie Quereinsteiger? Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Job?

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt motivierte Mitarbeiter für folgendes Tätigkeitsgebiet:

sowie

Wir suchen keine Mitläufer, sondern echte Gestalter. Dafür bieten wir Ihnen ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld rund um das Immobilienmanagement!

Alle Stellen (außer Elternzeitvertretungen) bei Kunze Immobilien e. K. sind unbefristet. Ein echter Vorteil für Sie. Details entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Freuen Sie sich auf die Vorzüge eines inhabergeführten Familienunternehmens: Flache Hierarchien mit kurzen Kommunikationswegen und einer angenehmen, persönlichen Arbeitsatmosphäre. Eine langfristige Perspektive mit hohen Entwicklungsmöglichkeiten, einen modernen Arbeitsplatz mit hohem Digitalisierungsgrad. Eine betriebliche Altersvorsorge, frisches Obst und diverse Tee- und Kaffeespezialitäten sowie regelmäßige Firmenevents.

Sagt Ihnen unser Stellenangebot zu, bewerben Sie sich bitte umgehend. Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung inkl. Lebenslauf als PDF zu versenden.

Haben Sie Fragen? Herrn Jan Wilhelm Kunze können Sie unter 0511 / 33 70 736 telefonisch erreichen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

** Kunze Immobilien e. K. feiert im März ein Jubiläum – 20 Jahre BVI-Mitgliedschaft **

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt Unternehmen in der Immobilienverwaltung. Der Verein unterstützt rund 800 Mitgliedsunternehmen bei der Erstellung von bestmöglichen Angeboten für die Eigentümer, um ihr Immobilienvermögen zu erhalten und zu vermehren.

Seit dem Jahr 2000 ist auch Kunze Immobilien e. K. eines der vielen Mitgliedsunternehmen des BVI und heute feiern wir das Jubiläum zum 20- jährigen Bestehen der Mitgliedschaft.

“Seit 20 Jahren sind Sie nun ein wichtiger Bestandteil unseres Vereins […]. Gerne nehme ich das zum Anlass, Ihnen auch von meiner Seite herzlich zu gratulieren.”

Worte der Mitgliedermanagerin des BVI.

Jubiläum-20 Jahre BVI-Mitglied

Wir bestaunen den BVI als einen Verein mit zahlreichen Erfolgen, der seinen Werten stets treu bleibt. Als glaubwürdiger Partner steht der BVI zu seinen Worten und weist Kompetenz durch Fachwissen und ständige Weiterbildungen auf. Der BVI steht jederzeit im engen Kontakt zu uns, den Mitgliedern und letztlich wollen wir die positive Einstellung und Lebensfreude des Verbandes besonders hervorheben.

Wir schätzen die lange Zusammenarbeit und wollen uns für die langjährige BVI-Mitgliedschaft bedanken. Wir freuen uns auf viele weitere Jahre in der Immobilienverwaltung!

Wenn Sie weitere Partner von Kunze Immobilien e. K. kennen lernen wollen, haben wir hier eine Übersicht mit all unseren Partnerschaften.

WICHTIGE INFORMATIONEN AN ALLE KAUF- & MIETINTERESSENTEN DIE EINE BESICHTIGUNG VEREINBART HABEN

Sie möchten eine Immobilie besichtigen, die Kunze Immobilien e. K. zum Kauf oder zur Miete anbietet? Bitte beachten Sie folgende Maßnahmen die zwingend einzuhalten sind.

  • Es dürfen maximal 2 Personen an einer Besichtigung teilnehmen. Dieses sind Ehepaare, Lebenspartner oder Personen, die in Wohngemeinschaften leben möchten.
  • Kinder & Risikogruppen dürfen bis auf Weiteres nicht an Besichtigungen teilnehmen.
  • Personen die sichtbare Krankheitssymptome aufweisen, werden von Besichtigungen ausgeschlossen.
  • Personen die sich in letzter Zeit in Risikogebieten aufgehalten haben oder Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten, werden von Besichtigungen ausgeschlossen.
  • Bitte halten Sie Abstand, mindestens 1,5 Meter.
  • Nutzen Sie, soweit vorhanden, bei unseren Kauf- und Mietangeboten die 360 Grad Besichtigungsrundgänge.
  • Wir verzichten weiterhin auf Händeschütteln etc.
  • Vermeiden Sie Gruppenbildungen vor dem Haus und im Treppenhaus.
  • Tragen Sie bitte einen Mund-Nasen-Schutz.

Aufgrund der Maßnahmen, kann es bei den Besichtigungen zu Verzögerungen kommen. Bitte warten Sie mit Abstand, bis Sie in die Immobilie hineingelassen werden. Auch bitten wir eventuelle Verzögerungen zu entschuldigen.

Es kann vorkommen, dass aufgrund der allgemeinen Situation Besichtigungen kurzfristig abgesagt werden. Wir versuchen diese zeitnah nachzuholen.

Möchten Sie die besichtigte Immobilie anmieten? Dann nutzen Sie bitte die Möglichkeit Ihre Selbstauskunft online auszufüllen und abzusenden. Verzichten Sie bitte auf die Abgabe der Unterlagen in physischer Form, ebenso wie auf die persönliche Abgabe im Büro. Nutzen Sie dafür bitte unseren Briefkasten.

Die Maßnahmen gelten bis auf Weiteres. Diese richten sich nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen und des Bundes. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Entgegenkommen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Vermietungsteam von Kunze Immobilien e. K.

 

Mitteilung bzgl. des Coronavirus an alle Eigentümer, Mieter & Lieferanten von Kunze Immobilien e.K.

 

Wichtige Informationen bzgl. Eigentümerversammlungen

 

Seit heute Morgen, dem 17.03.2020 sind in Niedersachsen durch Anordnung der Landesregierung und durch umsetzenden Erlass des Gesundheitsministeriums alle öffentlichen Veranstaltungen sowie privaten Versammlungen verboten. Nach unserem Verständnis handelt es sich um eine ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung, die ohne ausdrücklichen Bezug auf konkrete einzelne Fälle für jeden einzelnen Sachverhalt der geregelten Art gilt. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 18. April.

Daher werden alle bislang angesetzten Rechnungsprüfungen, als auch die Eigentümerversammlungen bis auf Weiteres abgesagt. Sobald sich die Situation hinsichtlich des Corona Virus entspannt hat, werden wir unaufgefordert mit dem Verwaltungsbeirat einen neuen Termin für die Eigentümerversammlung vereinbaren. Über diesen Termin werden Sie wie gewohnt per Einladung informiert.

Information an die Rechnungsprüfer/innen: Hinsichtlich der Rechnungsprüfung teilen wir Ihnen mit, dass diese mittlerweile auch digital durchgeführt werden kann. Die Unterlagen werden wir Ihnen entsprechend per E-Mail zukommen lassen. Sollte eine digitale Rechnungsprüfung für Sie nicht möglich sein, so bitten wir um kurzfristige Rückmeldung, so dass wir Ihnen den Rechnungsordner zur Verfügung stellen können.

Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Situation eine andere Vorgehensweise nicht zulässt.

Wir sind weiterhin für Sie da!

  • Kunze Immobilien e. K. ist weiterhin für seine Eigentümer, Mieter und Lieferanten da.
  • Persönliche Kontakte werden reduziert.
  • Wir verzichten auf das übliche Händeschütteln.
  • Termine und Besichtigungen werden wenn möglich auf spätere Zeitpunkte verlegt.
  • Belegprüfungen werden ausnahmslos online durchgeführt.
  • Bitte nutzen Sie bei Schadensmeldungen unser Onlineformular.
  • Möchten Sie Unterlagen abgeben nutzen Sie bitte unseren Briefkasten.

“Wir haben einem Teil unserer Belegschaft ermöglicht, von Zuhause zu arbeiten. Wir möchten so die Ansteckungsgefahr eindämmen sowie die Kinderbetreuung unserer Mitarbeiter gewährleisten. Der normale Betriebsablauf ist weiterhin sichergestellt! Es kann vorkommen, dass Ihre Ansprechpartner telefonisch schwieriger zu erreichen sind. Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter vorrangig per E-Mail. Wir hoffen in nächsten Wochen wieder zum normalen Arbeitsalltag zurückkehren zu können. Wir gehen davon aus, dass alle unsere Eigentümer, Mieter und Lieferanten Verständnis für unsere Maßnahmen zeigen.”

Jan Wilhelm Kunze, Mitglied der Geschäftsführung

Bitte beachten Sie!

Hatten Sie Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Fall? 
oder
Waren Sie in den letzten zwei Wochen in einem Gebiet, in dem sich das neue Coronavirus ausgebreitet hat?
und
Haben Anzeichen einer Coronavirusinfektion?
(Atemnot, Husten, Fieber, Halsschmerzen)
Wenn ja,
betreten Sie NICHT das Büro von Kunze Immobilien e. K.

Warum?

Das neuartige Coronavirus breitet sich derzeit auch hierzulande aus. Menschen, die mit dem Virus infiziert sind, können durch Niesen, Husten und körperlichen Kontakt (Händegeben) ihre Mitmenschen anstecken. Weitere Infos erhalten Sie unter anderem auf der Internetpräsenz des Bundesministerium für Gesundheit.
Wenn Sie Erkältungssymptome haben, in den letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren oder Sie Kontakt mit einer (womöglich) infizierten Person hatten, muss abgeklärt werden ob Covid-19 bei Ihnen vorliegt.
Dazu können Sie die 116 117 von zu Hause aus anrufen und sich informieren. Mit Ihrer Kooperation können Sie dabei helfen, die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern.

Sollte die Bundesregierung oder die Niedersächsische Landesregierung weitere Maßnahmen ergreifen. Werden wir diese umsetzen.  Über unsere Homepage werden wir Sie informieren.

Ein auf der Grundlage einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht gefasster Beschluss der Wohnungseigentümer über den einheitlichen Einbau und die einheitliche Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen durch ein Fachunternehmen entspricht auch dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er auch Wohnungen einbezieht, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben.

Beschlusskompetenz vorhanden

Es besteht Beschlusskompetenz hinsichtlich des Einbaus von Rauchwarnmeldern in alle Wohnungen der Anlage, wenn nach der Landesbauordnung Eigentümer von Wohnungen verpflichtet sind, Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Dabei handelt es sich um eine eigentumsbezogene Pflicht.

Die Beschlusskompetenz umfasst auch die Entscheidung über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder.

Auch wenn die Vorschrift der Landesbauordnung bestimmt, dass der unmittelbare Besitzer verpflichtet ist, die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen, hindert dies nicht, die einheitliche Wartung der neu eingebauten Rauchwarnmelder durch ein Fachunternehmen zu beschließen.

Beschluss entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung

Der Beschluss der Wohnungseigentümer entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, weil er die Gebäudesicherheit erhöht. Die Wohnungseigentümer könnten bei einer Ermessensausübung diesem Aspekt den Vorzug geben und sind nicht gehalten, solche Wohnungseigentümer, die bereits Rauchwarnmelder angeschafft haben, von der einheitlichen Installation und Wartung auszunehmen.

Es bestehen berechtigte Interessen der Wohnungseigentümer an einer einheitlichen Regelung hinsichtlich des Einbaus und der Wartung von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen der Anlage.

Schutz auch fürs Gemeinschaftseigentum

Rauchwarnmelder dienen nicht nur dem Schutz des jeweiligen Sondereigentümers, sondern dem aller Bewohner und Besucher der Wohnanlage. Wohnungsbrände stellen stets eine Bedrohung für das gesamte Gebäude und damit für Leib und Leben aller Wohnungseigentümer bzw. ihrer Mieter und Gäste dar. Durch die rasche Entdeckung eines Wohnungsbrandes wird auch das gemeinschaftliche Eigentum geschützt. Indem der Einbau und die spätere Wartung von Rauchwarnmeldern für das gesamte Gebäude „in eine Hand“ gelegt werden, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Das gilt auch im Vergleich zu einem Zustand, der bereits dadurch erreicht ist, dass einzelne Wohnungseigentümer Rauchwarnmelder eingebaut haben. Durch die einheitliche Anschaffung und die einheitliche Regelung der Wartung und Kontrolle kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sicherstellen, dass die Rauchwarnmelder von guter Qualität sind, den einschlägigen DIN-Normen entsprechen und durch qualifiziertes Fachpersonal installiert und gewartet werden.

Minimierung versicherungsrechticher Risiken

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat zudem ein schutzwürdiges Interesse daran, durch eine Regelung „aus einer Hand“ versicherungsrechtliche Risiken zu minimieren. Überlässt sie es einzelnen Wohnungseigentümern, Rauchwarnmelder zu installieren, läuft sie Gefahr, dass bei einem Verstoß gegen die Einbauverpflichtung im Schadensfall Leistungen aus der Feuerversicherung für das Gebäude gekürzt werden.

Wird der Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen mehrheitlich beschlossen, haben die überstimmten Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf, dass sie von der Regelung ausgenommen werden, weil sie eine individuelle Lösung vorziehen. Dies gilt umso mehr, als eine einheitliche Regelung auch für diese Wohnungseigentümer von Vorteil sein kann, etwa weil andernfalls nicht sichergestellt ist, ob alle anderen Wohnungseigentümer, die ihre Einbaupflicht bereits erfüllt haben, ihre Geräte regelmäßig warten.

Fazit

Der umfassende Beschluss muss wohl eine Vergemeinschaftung beinhalten, wenn auch Teileigentum besteht. Offen bleiben jedoch folgende Fragen:

Bedarf es auch einer Vergemeinschaftung bei reinem Wohnungseigentum? Wie erklärt man, dass eine erfüllte Pflicht (Wohnungseigentümer hat eingebaut) nochmals für ihn durch den Verband erfüllt werden muss? Wie erklärt man, dass der Verband eine Nichtkontrollpflicht erfüllen muss?

Wenn der Verband Rauchwarnmelder einbaut, hat der Eigentümer seine Pflicht nach der Landesbauordnung erfüllt. Nur wenn die Gemeinschaft einen Negativbeschluss fasst, muss der einzelne tätig werden. Muss er dann eine Beschlussersetzungsklage anstrengen?

Dr. Olaf Riecke
www.riecke-hamburg.de

** Der Bundestag stellt die Weichen für eine erneute Volks-, Gebäude und Wohnungszählung **

Das von der Bundesregierung entworfene Zensus-Gesetz wurde beschlossen. Nach EU-Vorgaben sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Jahr 2021 erneut zu ermitteln, wie viele Menschen in einem Land leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Durchführung des Zensus 2021 eine gemeinschaftliche Aufgabe. Dabei sei der Leitgedanke „ein angemessener Ausgleich zwischen einer möglichst präzisen Ermittlung der zu erhebenden Daten (…) sowie einer grundrechtsschonenden und wirtschaftlichen Methode und Konzeption“.

Grundsätzlich sind Unternehmen, die Objekte mit Wohnraum verwalten, dazu verpflichtet gegenüber statistischen Ämtern Auskunft zu erteilen. Dies bringt insbesondere für Verwaltungen einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich.

Für den Zensus 2021 hat die Datenerhebung bereits begonnen:

  • Seit Januar 2019 werden Wohnungsunternehmen angeschrieben und um erste Auskünfte (z.B. Kontaktpersonen, Anzahl der Wohnungen etc.) gebeten.
  • Ab Sommer 2019 sollen die Wohnungsunternehmen ihre Bestandslisten mit allen Anschriften, an denen sie Wohnraum besitzen oder verwalten liefern.
  • Ende 2020 sollen die Wohnungsunternehmen auf Anforderung der statistischen Ämter die Angaben zum Wohnungsbestand aktualisieren.
  • Voraussichtlich im Mai 2021 liegt schließlich der Stichtag zur Übertragung der finalen und aktualisierten Daten der Wohnungsunternehmen an die statistischen Ämter.

Kunze Immobilien wird liefern

Auch Kunze Immobilien e.K. und ihre Tochterfirmen wurden von den statistischen Ämtern bereits kontaktiert. Wie zum Zensus 2011 wird Kunze Immobilien den Forderungen entsprechend Auskunft geben und die Daten ungeachtet des hohen Aufwands voll umfänglich und pünktlich übermitteln. Selbstverständlich wurden und werden unsere Eigentümer dabei entsprechend informiert.

Sie sind Eigentümer oder Mieter eines von uns verwalteten Objektes und haben Fragen? Kontaktieren Sie gerne Herrn Jan Wilhelm Kunze unter 0511 / 33 70 7-36 oder senden ihm eine E-Mail.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei “Statistische Ämter des Bundes und der Länder”

Quelle: u.a. Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (ehemals RDM Bundesverband e.V.)