Zensus 2021 – Eine Sonderaufgabe für den Hausverwalter

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** Der Bundestag stellt die Weichen für eine erneute Volks-, Gebäude und Wohnungszählung **

Das von der Bundesregierung entworfene Zensus-Gesetz wurde beschlossen. Nach EU-Vorgaben sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Jahr 2021 erneut zu ermitteln, wie viele Menschen in einem Land leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Durchführung des Zensus 2021 eine gemeinschaftliche Aufgabe. Dabei sei der Leitgedanke „ein angemessener Ausgleich zwischen einer möglichst präzisen Ermittlung der zu erhebenden Daten (…) sowie einer grundrechtsschonenden und wirtschaftlichen Methode und Konzeption“.

Grundsätzlich sind Unternehmen, die Objekte mit Wohnraum verwalten, dazu verpflichtet gegenüber statistischen Ämtern Auskunft zu erteilen. Dies bringt insbesondere für Verwaltungen einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich.

Für den Zensus 2021 hat die Datenerhebung bereits begonnen:

  • Seit Januar 2019 werden Wohnungsunternehmen angeschrieben und um erste Auskünfte (z.B. Kontaktpersonen, Anzahl der Wohnungen etc.) gebeten.
  • Ab Sommer 2019 sollen die Wohnungsunternehmen ihre Bestandslisten mit allen Anschriften, an denen sie Wohnraum besitzen oder verwalten liefern.
  • Ende 2020 sollen die Wohnungsunternehmen auf Anforderung der statistischen Ämter die Angaben zum Wohnungsbestand aktualisieren.
  • Voraussichtlich im Mai 2021 liegt schließlich der Stichtag zur Übertragung der finalen und aktualisierten Daten der Wohnungsunternehmen an die statistischen Ämter.

Kunze Immobilien wird liefern

Auch Kunze Immobilien e.K. und ihre Tochterfirmen wurden von den statistischen Ämtern bereits kontaktiert. Wie zum Zensus 2011 wird Kunze Immobilien den Forderungen entsprechend Auskunft geben und die Daten ungeachtet des hohen Aufwands voll umfänglich und pünktlich übermitteln. Selbstverständlich wurden und werden unsere Eigentümer dabei entsprechend informiert.

Sie sind Eigentümer oder Mieter eines von uns verwalteten Objektes und haben Fragen? Kontaktieren Sie gerne Herrn Jan Wilhelm Kunze unter 0511 / 33 70 7-36 oder senden ihm eine E-Mail.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei “Statistische Ämter des Bundes und der Länder”

Quelle: u.a. Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (ehemals RDM Bundesverband e.V.)